Genehmigungsfreie Beseitigung einer Anlage anzeigen
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Beschreibung
Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.
Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.
Die Anzeigepflicht gilt nicht für
a) verfahrensfreie Anlagen nach § 61 Absatz 1 der Bremischen Landesbauordnung,
b) freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3,
c) sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
Diese dürfen ohne eine Beseitigungsanzeige beseitigt werden.
Für die Beseitigung der folgenden baulichen Anlagen brauchen Sie eine Baugenehmigung nach § 64 der Bremischen Landesbauordnung:
a) geschützte Kulturdenkmäler, die in die Denkmalliste eingetragen sind oder Gebäude die in deren Umgebung liegen,
b) bei einer teilweisen Beseitigung eines Bauvorhabens, die als Änderung einer baulichen Anlage einzustufen ist oder
c) wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nach Prüfung der Beseitigungsanzeige ein Baugenehmigungsverfahren fordert.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord
Beschreibung
Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: (0421) 3 61- 18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
Internet
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00; außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3220
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht
Aufzug vorhanden
Der barrierefreie Zugang ist über den rechten Eingang an der Fährstraße möglich. Ein weiterer Aufzug in die oberen Etagen befindet sich den Flur entlang. Ein Behindertenparkplatz steht am Parkstreifen vor dem Eingang zur Verfügung.
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Vorzulegende Bauvorlagen für die Beseitigung von Anlagen nach § 6 der Bremischen Bauvorlagenverordnung sind:
- ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte, der die Lage der zu beseitigenden Anlagen unter Bezeichnung des Grundstücks nach Liegenschaftskataster sowie nach Straße und Hausnummer darstellt,
- in den Fällen des § 61 Absatz 3 Satz 4 der Bremischen Landesbauordnung eine Bestätigung der Standsicherheit durch die Tragwerksplanerin oder des Tragwerksplaners,
- in den Fällen des § 61 Absatz 3 Satz 6 der Bremischen Landesbauordnung der Prüfbericht der Prüfingenieurin oder des Prüfingenieurs,
- ein Lichtbild der Ansicht der baulichen Anlage,
- Name und Anschrift des Beseitigungsunternehmers,
- eine Beschreibung des Beseitigungsverfahrens mit Angaben über den Geräteeinsatz und Schutzmaßnahmen,
- Angaben über schadstoffhaltige Verunreinigungen des Abbruchmaterials sowie dessen Entsorgung,
- eine Baumbestandserklärung mit allen nach der Baumschutzverordnung erforderlichen Angaben, die mit Einreichung der Beseitigungsanzeige von der Bauherrin oder dem Bauherrn auch direkt an die untere Naturschutzbehörde zu übermitteln ist (Angaben werden im Rahmen der Beseitigungsanzeige abgefragt)
- Angaben über andere Bestandteile von Natur und Landschaft nach §§ 23 bis 30 des Bundesnaturschutzgesetzes, „Natura 2000“-Gebiete nach § 32 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie Lebensstätten besonders geschützter Arten gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 13 des Bundesnaturschutzgesetzes und streng geschützter Arten gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 14 des Bundesnatur-schutzgesetzes sowie Wald im Sinne des Bremischen Waldgesetzes,
- Angaben über die Beantragung der für die Beseitigung der Anlage nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen, insbesondere nach denkmalschutzrechtlichen Vorschriften (Anlage Baunebenrecht),
- Angaben über die Beseitigungskosten.
Formulare
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen die Anzeige in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von einem Monat nach Eingangsbestätigung der vollständigen Bauvorlagen keine weiteren bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, kann nach Ablauf der Monatsfrist mit den Arbeiten begonnen werden.
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch eine Tragwerksplanerin oder einen Tragwerksplaner im Sinn des § 66 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden.
Die Beseitigung ist in der Gebäudeklasse 2 und bei nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 -soweit notwendig - durch die Tragwerksplanerin oder den Tragwerksplaner zu überwachen.
Die nach § 61 Absatz 3 Satz 4 der Bremischen Landesbauordnung erforderliche Bestätigung der Standsicherheit oder der erforderliche Standsicherheitsnachweis ist in den Gebäudeklassen 4 und 5 bauaufsichtlich zu prüfen.
§ 61 Absatz 3 Satz 4 bis 6 der Bremischen Landesbauordnung gelten nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bautätigkeitsstatistik-Online
- Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgangs-/ Beseitigungserhebung kann auf der Bautätigkeitsstatistik Online (statistik-bw.de) online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Bautätigkeitsstatistik Online".
Übersicht der Rechtsgrundlagen
- Einen Link zur Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen finden Sie auch unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen" .
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2024
Stichwörter
Bauantrag