Archivgut Einsicht gewähren

    Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen

    Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

    Beschreibung

    Wenn sie die Dokumentation zu einem abgeschlossenen Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück einsehen wollen, müssen sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Die Dokumentation enthält:

    • die Bauakte mit den wesentlichen Dokumenten der Baugenehmigung, wie Grundrisszeichnungen oder Angaben zu Baujahr und Wohnfläche,
    • den Standsicherheitsnachweis (Statik),
    • die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
    • Akten zum Garagenhof oder
    • Akten zum Kleingarten.

    Online-Dienst

    Einsicht in abgeschlossene Bauakten

    ID: S100003_S1000030002042647

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gewährt Einsicht in abgeschlossene Bauakten. Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten erteilt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord

    Beschreibung

    Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Service-Center Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 15202, +49 421 361 2375 (nur Bauleitpläne)

    E-Mail: planservice@bau.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks sind auf dem das Bauvorhaben steht. 

    • Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. durch Vorlage einer Vollmacht oder eines Erbscheins).
    • Das jeweilige Grundstück muss sich in der Stadtgemeinde Bremen befinden.
    • Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über einen Online-Dienst ein. Alternativ kann der Antrag auch formlos mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen schriftlich gestellt werden.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
    • Es wird auf Grundlage des § 29 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Einsicht in die Bauakte vorliegen und die Bauakte bei der zuständigen Stelle vorliegt.
    • Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Bauakte in elektronischer Form übermittelt. Hierfür erhalten Sie per E-Mail einen verschlüsselten Link zum Download der Bauakte und in einer zweiten E-Mail den Zugangscode.
    • Auf diesem Weg erhalten Sie ebenfalls einen Kostenbescheid.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zur Zeit 4 bis 5 Wochen.

    Kosten

    Es wird eine Grundgebühr von 40,00 Euro erhoben für die Bereitstellung der digitalen Archivakte (inkl. der ersten 25 MB). Das Herunterladen selbst ist gebührenfrei. Je weitere angefangene 50 MB fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Die Höchstgrenze der Gebühr pro Antrag beträgt 400,00 Euro.: Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie.

    Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Baujahr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English