Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen
Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Beschreibung
Wenn sie die Dokumentation zu einem abgeschlossenen Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück einsehen wollen, müssen sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Die Dokumentation enthält:
- die Bauakte mit den wesentlichen Dokumenten der Baugenehmigung, wie Grundrisszeichnungen oder Angaben zu Baujahr und Wohnfläche,
- den Standsicherheitsnachweis (Statik),
- die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- Akten zum Garagenhof oder
- Akten zum Kleingarten.
Online-Dienst
Einsicht in abgeschlossene Bauakten
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord
Beschreibung
Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: (0421) 3 61- 18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Service-Center Bau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: +49 421 361 15202, +49 421 361 2375 (nur Bauleitpläne)
E-Mail: planservice@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks sind auf dem das Bauvorhaben steht.
- Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. durch Vorlage einer Vollmacht oder eines Erbscheins).
- Das jeweilige Grundstück muss sich in der Stadtgemeinde Bremen befinden.
- Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über einen Online-Dienst ein. Alternativ kann der Antrag auch formlos mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen schriftlich gestellt werden.
- Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
- Es wird auf Grundlage des § 29 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Einsicht in die Bauakte vorliegen und die Bauakte bei der zuständigen Stelle vorliegt.
- Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Bauakte in elektronischer Form übermittelt. Hierfür erhalten Sie per E-Mail einen verschlüsselten Link zum Download der Bauakte und in einer zweiten E-Mail den Zugangscode.
- Auf diesem Weg erhalten Sie ebenfalls einen Kostenbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es wird eine Grundgebühr von 40,00 Euro erhoben für die Bereitstellung der digitalen Archivakte (inkl. der ersten 25 MB). Das Herunterladen selbst ist gebührenfrei. Je weitere angefangene 50 MB fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Die Höchstgrenze der Gebühr pro Antrag beträgt 400,00 Euro.: Gebühr 40.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie.
Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Baujahr