Meldung einer bevorstehenden Schließung einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

    Bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung melden

    Wenn Sie eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung betreiben und diese geschlossen werden soll, ist dies der Aufsichtsbehörde zu melden.

    Beschreibung

    Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 30 Qualitätsentwicklung und Aufsichtsfunktionen in der Kindertagesbetreuung – Landesjugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Betrieb eines erlaubnispflichtigen Angebots der Kindertagesbetreuung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Möglichst frühe Information der Aufsichtsbehörde. Meldung ist formlos möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English