Meldung einer bevorstehenden Schließung einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme
Bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung melden
Wenn Sie eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung betreiben und diese geschlossen werden soll, ist dies der Aufsichtsbehörde zu melden.
Beschreibung
Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 30 Qualitätsentwicklung und Aufsichtsfunktionen in der Kindertagesbetreuung – Landesjugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: personalmeldung@kinder.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Betrieb eines erlaubnispflichtigen Angebots der Kindertagesbetreuung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Keine Angabe.
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Möglichst frühe Information der Aufsichtsbehörde. Meldung ist formlos möglich.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024