Ersatzschule Anerkennung

    Anerkennung einer Ersatzschule beantragen

    Informieren Sie sich hier, wie Sie die Genehmigung einer Ersatzschule beantragen können.

    Beschreibung

    Eine genehmigte Ersatzschule kann einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung einer privaten Ersatzschule geht das Recht einher, mit gleicher Wirkung Zeugnisse zu erteilen und Prüfungen nach den allgemein für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften abzuhalten.

    Die Anerkennung einer privaten Ersatzschule kann bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt werden, sofern die Schule die Gewähr dafür bietet, dass sie dauernd, das heißt in der Regel mindestens 3 Jahre ununterbrochen, die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt. 

    Mit der Anerkennung einer privaten Ersatzschule geht das Recht einher, mit gleicher Wirkung Zeugnisse zu erteilen und Prüfungen nach den allgemein für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften abzuhalten.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen

    Beschreibung

    Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.

    Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung

    Beschreibung

    Das Referat 21 hat die ministeriellen Aufgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schularten – Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, der Privatschulen – sowie der Lehrerbildung. Daneben bearbeitet das Referat die Grundsatzaufgaben in den Themen der Inklusion und der Migration / interkulturelle Schulentwicklung sowie der Beruflichen Orientierung. Die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats 21.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Für das Anerkennungsverfahren muss die unterrichtliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I sowie auf das Abitur der Schule die Gewähr dafür bieten, dass dauernd die an gleichartige oder verwandte öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt werden.

    Für das Anerkennungsverfahren muss gewährleistet sein, dass die Ersatzschule dauernd die an öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der Senatorin für Kinder und Bildung werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie darüber eine Mitteilung. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist eine ganzheitliche und abschließende Bearbeitung möglich.

    Zur Prüfung des Antrags auf Anerkennung werden Fachdienststellen der Senatorin für Kinder und Bildung beteiligt. So zum Beispiel zur Frage, ob die schulinternen Curricula den Anforderungen genügen. 

    Daneben werden u.a. auch die Anforderungen an die Qualität der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I und II im Vergleich zu den öffentlichen Schulen geprüft.

    Fristen

    Für die Allgemeinbildung gilt: Antragstellung (inklusive der Antragsunterlagen): bis 30.09. des Kalenderjahres vor dem Jahr der gewünschten Anerkennung Hinweis: Die Anerkennung kann nur für den Beginn eines Schuljahres beantragt werden. Für die berufliche Bildung gilt: Antragstellung (inklusive der Antragsunterlagen) spätestens 8 Monate vor Beginn der gewünschten Anerkennung/ Beginn der Ausbildung

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Es gibt die Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV). Die Verwaltungsgebühr ist abhängig davon, wie zeitaufwendig die Antragsbearbeitung ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Prüfung einer möglichen Anerkennung sind grundsätzlich folgende Unterlagen für den allgemeinbildenden Bereich notwendig:

    • Nachweis über die Umsetzung der Stundentafeln der jeweiligen Schulart und des jeweiligen Bildungsganges
    • Zustimmung der Schule zur Erhebung von Leistungsdaten zu Abschlüssen und Übergängen durch die Senatorin für Kinder und Bildung (z.B. von Vergleichsarbeiten, Abschlussprüfungen) 
    • Schulinterne Curricula der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften, Gesellschaft und Politik der Sekundarstufe I, ggf. weitere auf Anforderung
    • Schulinterne Curricula der Einführungs- und Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe aller Fächer
    • Vorlage von Klausuren der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Überprüfung der schriftlichen Leistungen (hinsichtlich der Aufgabenstellung, Erwartungshorizonte, Schüler:innenarbeiten)
    • Vorlage von Nachweisen über Fortbildungen der Lehrkräfte
    • Vorlage von Musterzeugnissen 

    Zudem können Hospitationen durch die Senatorin für Kinder und Bildung in ausgewählten Jahrgängen erfolgen.

    Für den berufsbildenden Bereich gilt:

    • Nachweise über die Umsetzung der Stundentafeln des jeweiligen Bildungsgangs
    • Zustimmung der Schule zur Erhebung von Leistungsdaten zu den Abschlüssen durch die Senatorin für Kinder und Bildung
    • Vorlage von Nachweisen über Fortbildungen der Lehrkräfte
    • Vorlage von Musterzeugnissen auf der Grundlage der Zeugniserlasse

    Zudem können Hospitationen durch die Senatorin für Kinder und Bildung erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English