Anmeldung an einer Fachoberschule
Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Fachoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Beschreibung
Die einjährigen und zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule führen zur Fachhochschulreife, der einjährige Bildungsgang Fachoberschule Klassenstufe 13 führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einem Nachweis über die zweite Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
Zweijährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:
Die zweijährige Fachoberschule kann direkt nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule besucht werden. Im ersten Jahr wird der Unterricht von der fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb, in einer Einrichtung oder in der Schule begleitet und vermittelt fachpraktische Kenntnisse und Kompetenzen. Der Unterricht im zweiten Jahr erfolgt in Vollzeitform.
Einjährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:
Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in die einjährige Fachoberschule sind der Mittlere Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene und für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.
Fachoberschule, Klassenstufe 13:
Für besonders befähigte Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Fachoberschule wird eine Klassenstufe 13 eingerichtet. Sie führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Aufnahmeformular
Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar).
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen
Zweijährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:
- der Mittlere Schulabschluss
a) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
b) einer Schule mit Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, der auf dem erweiterten Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „ausreichend“, auf dem grundlegenden Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „befriedigend“ erworben wird und - die Vorlage eines Vertrages über ein geeignetes Praktikum, wenn die fachpraktische Ausbildung außerhalb der Schule stattfindet und
- die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.
Einjährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:
- der Mittlere Schulabschluss,
- der Nachweis einer abgeschlossenen und für die Fachrichtung einschlägigen
a) mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung; zusätzlich ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule beizufügen; oder
b) entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c) Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung, - die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.
An die Stelle einer Berufsausbildung kann eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder in einem nach Landesrecht geregelten Beruf treten.
Einjährige Fachoberschule, Klassenstufe 13:
Abschlusszeugnis der zweijährigen Fachoberschule (Fachhochschulreife) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5; keines der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch darf die Note „mangelhaft“ ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Wählen Sie die gewünschte Fachoberschule aus.
- Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der gewünschten Schule ein.
- Nach erfolgter Auswahl durch die Schule erhalten Sie eine Mitteilung zur Ihrer Aufnahme
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024