Bewerbung um Aufnahme an einer Berufsfachschule
Sie möchten sich an einer Berufsfachschule bewerben? Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Beschreibung
Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Die schulische Form der Berufsausbildung in einer Berufsfachschule mit Berufsabschluss wird in Berufsbereichen angeboten, in denen es eine vergleichbare betriebliche Ausbildung im dualen System in dieser Form nicht gibt. Die Berufsausbildung an der Berufsfachschule schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Berufsfachschule vertiefen die Berufsorientierung und bereiten die Schülerinnen und Schüler auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor. Sie können einjährig oder zweijährig sein.
In den doppelqualifizierenden Bildungsgängen der Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten besteht die Möglichkeit, gleichzeitig und integrativ eine anerkannte Berufsausbildung abzuschließen und eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.
Folgende Abschlüsse können in den Berufsfachschulen erlangt werden:
Berufsfachschule für Assistenten
- Biologisch-technische/r Assistent/in
- Chemisch-technische/r Assistent/in
- Physikalisch-technische/r Assistent/in
- Informationstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Informations- und Netzwerksystemtechnik
- Mathematisch-technische/r Assistent/in, Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik
- Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Grafik
- Kaufmännische/r Assistent/in, Schwerpunkt Informationsverarbeitung
- Kaufmännische/r Assistent/in, Schwerpunkt Fremdsprachen
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Berufsfachschule für Pflegeassistenz
- Altenpflegeassistenz / Heilerziehungspflegeassistenz
Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Familienpflege
- Fachkraft für Hauswirtschaft und Familienpflege
Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
- Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
Berufsfachschule für Kinderpflege
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Darüber hinaus gibt es folgende weitere Abschlüsse:
- Abschluss der Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule (Erweiterte Berufsbildungsreife oder Mittlerer Schulabschluss, ggf. mit GyO-Zugangsberechtigung)
- Abschluss der Zweijährigen Höheren Handelsschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife)
Die Ausbildung findet in der Regel in Vollzeitform statt.
Die Ausbildungszeit beträgt in Vollzeitform 1 bis 2 Jahre, bei doppelqualifizierenden Bildungsgängen 3 bis 4 Jahre.
Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Berufsschule.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsschule finden Sie im Bremer Behördenfinder. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Aufnahmeformular
Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar).
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Besuch der gewünschten Berufsfachschule entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen berufsbildenden Schule. Berufsfachschulen können Sie teilweise mit der Einfachen oder der Erweiterten Berufsbildungsreife oder mit dem Mittleren Schulabschluss besuchen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 16 Absatz 1 Ziffer 2b Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 26 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 6b Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG)
- Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge im Bremer Schulblatt Ziffer 431.01
Verfahrensablauf
- Wählen Sie die gewünschte Berufsfachschule aus.
- Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der jeweiligen berufsbildenden Schule herunter oder holen Sie es vor Ort im Schulsekretariat in Papierform ab.
- Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der berufsbildenden Schule ein.
- Nach erfolgter Auswahl durch die berufsbildende Schule erhalten Sie eine Mitteilung dieser Schule zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu den angebotenen Bildungsgängen und Formulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen berufsbildenden Schulen.
Weitere Informationen
- Bremer Behördenfinder
- Weitere Informationen zur Berufsfachschule mit Berufsabschluss auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
- Weitere Informationen zu doppelqualifizierenden Bildungsgängen auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
- Weitere Informationen zur berufsvorbereitenden Berufsfachschule auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
- Weitere Informationen zur Zweijährigen Höheren Handelsschule auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024