Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Beihilfen/Leistungen.

    1. Erstausstattung der Wohnung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten die Pflegepersonen eine einmalige pauschalierte Beihilfe. 

    Mit der Beihilfe sind abgegolten:

    • die Renovierung und Erstausstattung eines Zimmers für das Pflegekind,
    • die Erstausstattung mit Schulbedarf,
    • die Erstausstattung mit Fahrrad, Kindersitz, Helm u.ä.

    Der Betrag wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. 

    Bei der Aufnahme eines Kindes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann auf formlosen Antrag zusätzlich eine Pauschale bewilligt werden (Säuglingserstausstattung).

    Über diese Beträge hinausgehende Bedarfe sind mit dem laufenden Pflegegeld abgedeckt.

    2. Erstausstattung mit Bekleidung

    • Bei Aufnahme eines Pflegekindes wird einmalig ein altersabhängiger Pauschalbetrag für die Erstausstattung mit Bekleidung ausgezahlt. 
    • War das Pflegekind vor Aufnahme in die Pflegefamilie in einer fremdplatzierenden Jugendhilfemaßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer, verringert sich die Beihilfe auf die Hälfte des Pauschalbetrages.

    Die Beihilfe wird mit dem ersten Pflegegeld ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich

    Online-Dienst

    Online Service Pflegekinderwesen

    ID: S100003_S1000030002048127

    Beschreibung

    Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    PiB- Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28-31

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 1 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Blumenthal, Vegesack, Burglesum

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien | Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 4 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2-18

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
    • Ggfs. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig. 
    • Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dienstleistung „Monatliche Leistungen für den Unterhalt des Pflegekindes beantragen“.
    • Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag.
    • Lassen Sie sich von dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder im Bremen gemeinnützige GmbH beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Amt für soziale Dienste kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English