Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Bremens befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Ansprechpartner
Institut für Rechtsmedizin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 08:00 - 15:00; Fr 08:00 - 13:00
Kontakt
Telefon: +49 421 497 73960
E-Mail: rechtsmedizin@gesundheitnord.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher formloser Antrag
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen
- gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde des Standesamts
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
- Persönliche Beantragung des Leichenpasses im Institut für Rechtsmedizin.
- Beantragung per E-Mail über rechtsmedizin@gesundheitnord.de
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- 16,00 EUR für das Überführungszeugnis - 13,50 EUR für den Leichenpass Es wird eine Rechnung ausgestellt und dem Bestatter mitgegeben.: Gebühr 29.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024