Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Bremens befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Ansprechpartner

    Institut für Rechtsmedizin

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Jürgen-Straße (Haus 40) 1

    28205 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:00 - 15:00; Fr 08:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher formloser Antrag
    • Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen
      • gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
    • Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
    • Sterbeurkunde des Standesamts

    Voraussetzungen

    • Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
    • Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    • Persönliche Beantragung des Leichenpasses im Institut für Rechtsmedizin.
    • Beantragung per E-Mail über rechtsmedizin@gesundheitnord.de

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der Leichenpass wird unverzüglich ausgestellt.

    Kosten

    - 16,00 EUR für das Überführungszeugnis - 13,50 EUR für den Leichenpass Es wird eine Rechnung ausgestellt und dem Bestatter mitgegeben.: Gebühr 29.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English