Anordnung der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.
Beschreibung
Das Familiengericht kann Anordnungen treffen und in das Sorgerecht eingreifen, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes gefährdet wird und die sorgeberechtigten Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, dieser Kindeswohlgefährdung Einhalt zu gebieten.
Im Falle eines Eingriffs in das Sorgerecht dürfen immer nur diejenigen Bereiche der elterlichen Sorge entzogen werden, deren Entzug für eine Abwendung der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist.
Werden Teile des Sorgerechtes entzogen, wird für die Bereiche eine Pflegerin bzw. ein Pfleger eingesetzt. Wird das Sorgerecht insgesamt entzogen, erhält das Kind einen Vormund.
Ansprechpartner
Amtsgericht Bremerhaven
Beschreibung
Postanschrift: Postfach 21 01 40 27522 Bremerhaven Haltestelle aus Norden kommend: "Krüselstraße" 502, 505, 506, 508 Haltestelle aus Süden kommend: "Alte Kirche" Linien: 502, 505, 506, 508 und CL
Leitung: Stefanie Wulff, Präsidentin des Amtsgerichts
Presseinformationen: Susanne König, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Tel. 0471/596-13653
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 16:00; Di,Do 08:00 - 12:00 Öffnungszeiten des Nachlassgerichts an den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
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Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung
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Amtsgericht Bremen
Beschreibung
Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)
Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen
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erforderliche Unterlagen
- Das Familiengericht entscheidet in Ausübung des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, welche Unterlagen benötigt werden.
Voraussetzungen
Gemäß §§ 1666, 1666a BGB kann das Familiengericht immer, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann, Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Personensorge treffen. Hierbei muss es sich um eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr handeln, dass sich voraussagen lässt, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung eintritt. Wegen des elterlichen Erziehungsvorrangs muss das Kindeswohl nachhaltig und schwerwiegend gefährdet sein. Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amtswegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Das Verfahren wird vom Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird. Das Familiengericht wird den Sachverhalt ermitteln und hierzu u.a. die Beteiligten anhören und ggf. weitere Ermittlungen, wie etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens, anstellen.
- Das Gericht setzt in der Regel einen sogenannten Verfahrensbeistand ein. Damit ist sichergestellt, dass während des Verfahrens die Bedürfnisse des Kindes gesichert werden und dieses nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens wird.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024