Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Beschreibung
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.
Online-Dienst
Online Service Pflegekinderwesen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 1 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Blumenthal, Vegesack, Burglesum
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Telefon: +49 421 361 79800
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Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle
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Telefon: +49 421 361 16892
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Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 4 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom
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Hausanschrift
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Telefon: +49 421 79900
E-Mail: wjh.s4@afsd.bremen.de
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Amt für Soziale Dienste, Sozialzentrum 5 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever
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Telefon: +4942136179940
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Amt für Soziale Dienste | Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien | Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
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Telefon: +49 421 361 28643
E-Mail: Wjh.uma@afsd.bremen.de
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erforderliche Unterlagen
- Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.
In Bremen kümmert sich die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH bereits direkt bei der Vermittlung von Pflegekindern um die Abtretungserklärung der Sorgeberechtigen. Die PiB berät Sie auch bei der Antragsstellung. Wenn Sie ein Pflegekind in Bremen aufnehmen, können Sie die monatlichen Pauschalbeträge direkt bei der PiB beantragen.
Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Monatlicher Pauschalbetrag in der Vollzeitpflege (Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII)“ digital stellen.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Jugendamt