Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

    Beschreibung

    Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

    Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.

    Online-Dienst

    Online Service Pflegekinderwesen

    ID: S100003_S1000030002048127

    Beschreibung

    Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 1 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Blumenthal, Vegesack, Burglesum

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 4 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2-18

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien | Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

    In Bremen kümmert sich die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH bereits direkt bei der Vermittlung von Pflegekindern um die Abtretungserklärung der Sorgeberechtigen. Die PiB berät Sie auch bei der Antragsstellung. Wenn Sie ein Pflegekind in Bremen aufnehmen, können Sie die monatlichen Pauschalbeträge direkt bei der PiB beantragen.

    Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge  auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Monatlicher Pauschalbetrag in der Vollzeitpflege (Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII)“ digital stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English