Kombinierte Familienleistungen Beauftragung

    ELFE - Die Namensbestimmung, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag gleichzeitig als kombinierte Familienleistung erledigen

    Sie haben ein Kind bekommen und möchten den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen, sowie Elterngeld und Kindergeld beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie alles gleichzeitig, gebündelt und einfach mit einem Antrag erledigen können.

    Beschreibung

    Mit der kombinierten Familienleistung können über einen einzigen Online-Dienst - ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) - verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragt werden. Die Leistungen können Sie gleichzeitig, gebündelt und einfach beantragen.
    Sie müssen Ihre Daten nur einmal eingeben und keine weiteren Unterlagen bei den unterschiedlichen Behörden vorlegen.Mit dem Online-Dienst ELFE können Sie alle Leistungen gleichzeitig beantragen oder frei wählen, welche der 3 Leistungen Sie beantragen möchten. Folgende Leistungen gibt es:

    1. Den Namen des neugeborenen Kindes bestimmen und Geburtsurkunden beim Standesamt bestellen.
    2. Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.
    3. Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen:

    Die zuständigen Stellen tauschen mit Ihrem Einverständnis die Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und mittels der Datenstelle der Rentenversicherung an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. So müssen Sie keine Papiernachweise an die Elterngeldstelle senden.


    Sie müssen den Onlinedienst nicht nutzen. Sie können weiterhin alle Anträge postalisch oder persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Auch eine Kombination von postalischer, persönlicher Abgabe und der Nutzung des Online-Dienst ist möglich.
     

    Online-Dienst

    ELFE - Einfach Leistungen für Eltern

    ID: S100003_S1000030001699225

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Der Senator für Finanzen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben:

    • Überregionale Finanzangelegenheiten
    • Zentrales IT-Management und E-Government
    • Steuern und Steuerpolitk
    • Ressortübergreifendes Haushaltswesen und Beteiligungsmanagement
    • Ressortübergreifendes Personalmanagement
    • Ressortübergreifende Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und -organisation
    • Immobilienwirtschaft und -management
    • Querschnittsangelegenheiten der Innenrevision

    Detaillierte Informationen zu den Aufgaben finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen unter https://www.finanzen.bremen.de

    Dienststellen und Einrichtungen des Finanzressorts:
    Eine Übersicht finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/info/dienststellen-einrichtungen

     

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 0 oder 115

    Fax: +49 421 496 2398

    E-Mail: office@finanzen.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über Mutterschaftsbezüge, Abrechnung vom Arbeitgeber zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
    • Personalausweis mit eID-Funktion
    • Beschäftigungsnachweis

      Bestätigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.

    • Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck Elterngeld

      Nur nötig, wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsbeurkundung nicht geben.

    • Wenn Sie die Leistung Namensbestimmung nicht wählen, müssen Sie die Geburtsbescheinigung im Original der Elterngeldstelle vorlegen. Kopien oder die Übersendung per Fax oder als eingescanntes Dokument per Mail werden nicht akzeptiert.

      Nur nötig, wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsbeurkundung nicht geben.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag muss von 2 miteinander verheirateten Antragstellern oder Antragsstellerinnen gleichzeitig gestellt werden.
    • Identifizierung mit Personalausweis mit eID-Funktion, zugehöriger PIN und ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone

    Der Online-Dienst ELFE steht derzeit nur einer eingeschränkten Zielgruppe zur Verfügung. Sie gehören zur Zielgruppe, wenn folgendes auf Sie zutrifft:

    • Sie sind angestellte:r Arbeitnehmer:in in Deutschland, d.h. es besteht kein Beamtenverhältnis und keine Selbständigkeit.
    • Sie haben nach 1999 im Standesamt Bremen-Mitte oder nach 2008 im Standesamt Bremen-Nord geheiratet und sind immer noch miteinander verheiratet.
    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Bremen.
    • Sie stellen Ihren Antrag gemeinsam.
    • Ihr Kind wurde im Krankenhaus DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus, Krankenhaus St. Joseph-Stift, Klinikum Bremen-Mitte, im Geburtshaus Weserhebammen oder im Geburtshaus und Hebammenpraxis Bremen geboren.
    • Sie möchten Ihren Antrag für Ihr leibliches, neugeborenes Kind stellen. Das Kind lebt in Ihrem Haushalt und wird von Ihnen gemeinsam betreut. Es ist das erste Kind der Mutter und das erste Kind des Vaters.
    • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis mit eID-Funktion. Der elektronische Aufenthaltstitel wird derzeit leider nicht unterstützt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die kombinierten Familienleistungen gleichzeitig gebündelt oder auch nur ausgewählte einzelne Dienste über den Online-Dienst ELFE beantragen.

    • Nutzen Sie dafür den Onlinedienst ELFE – Einfach Leistungen für Eltern
    • Nach dem Absenden des Antrags aus dem Onlinedienst wird dieser an das jeweilige Fachverfahren der zuständigen Behörde übermittelt.
       

    Fristen

    Der komplette Kombiantrag kann nur innerhalb von 28 Tagen nach Geburt genutzt werden. Fristen für Einzeldienste: Namensbestimmung: Muss innerhalb 28 Tage nach Geburt gestellt werden. Elterngeld: Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung. Kindergeld: Grundsätzlich besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.

    Bearbeitungsdauer

    Zeit, die Sie für die Online-Dienste benötigen: Namensbestimmung: ca. 10 Minuten Antrag auf Kindergeld: ca. 5 - 10 Minuten Antrag auf Elterngeld: ca. 25 - 35 Minuten Die Beurkundung der Geburt wird durch das zuständige Standesamt vorgenommen und kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die Prüfung und Bescheidung des Kindergeldantrags erfolgt durch die zuständige Familienkasse und nimmt in der Regel nur wenige Tage in Anspruch. Die Prüfung und Bescheidung des Elterngeldantrags erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle und kann mehrere Wochen dauern.

    Kosten

    Es entstehen nur Kosten, wenn zusätzliche Geburtsurkunden bestellt werden. Ansonsten entstehen keine Kosten durch die Nutzung des Onlinedienstes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Geburtsanzeige“ ist das Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Kind geboren wurde
    • Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Kindergeld“ nach dem Einkommensteuergesetz ist das Bundeszentralamt für Steuern, die Ausführung obliegt den Dienststellen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (im Wege der Organleihe) und den Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
    • Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Elterngeld“ sind die Elterngeldstellen der Länder, in der Antragstellende ihren Wohnsitz haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Elterngeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English