ELFE - Die Namensbestimmung, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag gleichzeitig als kombinierte Familienleistung erledigen
Sie haben ein Kind bekommen und möchten den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen, sowie Elterngeld und Kindergeld beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie alles gleichzeitig, gebündelt und einfach mit einem Antrag erledigen können.
Beschreibung
Mit der kombinierten Familienleistung können über einen einzigen Online-Dienst - ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) - verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragt werden. Die Leistungen können Sie gleichzeitig, gebündelt und einfach beantragen.
Sie müssen Ihre Daten nur einmal eingeben und keine weiteren Unterlagen bei den unterschiedlichen Behörden vorlegen.Mit dem Online-Dienst ELFE können Sie alle Leistungen gleichzeitig beantragen oder frei wählen, welche der 3 Leistungen Sie beantragen möchten. Folgende Leistungen gibt es:
- Den Namen des neugeborenen Kindes bestimmen und Geburtsurkunden beim Standesamt bestellen.
- Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.
- Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen:
Die zuständigen Stellen tauschen mit Ihrem Einverständnis die Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und mittels der Datenstelle der Rentenversicherung an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. So müssen Sie keine Papiernachweise an die Elterngeldstelle senden.
Sie müssen den Onlinedienst nicht nutzen. Sie können weiterhin alle Anträge postalisch oder persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Auch eine Kombination von postalischer, persönlicher Abgabe und der Nutzung des Online-Dienst ist möglich.
Online-Dienst
ELFE - Einfach Leistungen für Eltern
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Der Senator für Finanzen
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- Überregionale Finanzangelegenheiten
- Zentrales IT-Management und E-Government
- Steuern und Steuerpolitk
- Ressortübergreifendes Haushaltswesen und Beteiligungsmanagement
- Ressortübergreifendes Personalmanagement
- Ressortübergreifende Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und -organisation
- Immobilienwirtschaft und -management
- Querschnittsangelegenheiten der Innenrevision
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen unter https://www.finanzen.bremen.de
Dienststellen und Einrichtungen des Finanzressorts:
Eine Übersicht finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/info/dienststellen-einrichtungen
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über Mutterschaftsbezüge, Abrechnung vom Arbeitgeber zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
- Personalausweis mit eID-Funktion
- Beschäftigungsnachweis
Bestätigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.
- Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck Elterngeld
Nur nötig, wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsbeurkundung nicht geben.
- Wenn Sie die Leistung Namensbestimmung nicht wählen, müssen Sie die Geburtsbescheinigung im Original der Elterngeldstelle vorlegen. Kopien oder die Übersendung per Fax oder als eingescanntes Dokument per Mail werden nicht akzeptiert.
Nur nötig, wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsbeurkundung nicht geben.
Voraussetzungen
- Der Antrag muss von 2 miteinander verheirateten Antragstellern oder Antragsstellerinnen gleichzeitig gestellt werden.
- Identifizierung mit Personalausweis mit eID-Funktion, zugehöriger PIN und ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
Der Online-Dienst ELFE steht derzeit nur einer eingeschränkten Zielgruppe zur Verfügung. Sie gehören zur Zielgruppe, wenn folgendes auf Sie zutrifft:
- Sie sind angestellte:r Arbeitnehmer:in in Deutschland, d.h. es besteht kein Beamtenverhältnis und keine Selbständigkeit.
- Sie haben nach 1999 im Standesamt Bremen-Mitte oder nach 2008 im Standesamt Bremen-Nord geheiratet und sind immer noch miteinander verheiratet.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Bremen.
- Sie stellen Ihren Antrag gemeinsam.
- Ihr Kind wurde im Krankenhaus DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus, Krankenhaus St. Joseph-Stift, Klinikum Bremen-Mitte, im Geburtshaus Weserhebammen oder im Geburtshaus und Hebammenpraxis Bremen geboren.
- Sie möchten Ihren Antrag für Ihr leibliches, neugeborenes Kind stellen. Das Kind lebt in Ihrem Haushalt und wird von Ihnen gemeinsam betreut. Es ist das erste Kind der Mutter und das erste Kind des Vaters.
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis mit eID-Funktion. Der elektronische Aufenthaltstitel wird derzeit leider nicht unterstützt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die kombinierten Familienleistungen gleichzeitig gebündelt oder auch nur ausgewählte einzelne Dienste über den Online-Dienst ELFE beantragen.
- Nutzen Sie dafür den Onlinedienst ELFE – Einfach Leistungen für Eltern
- Nach dem Absenden des Antrags aus dem Onlinedienst wird dieser an das jeweilige Fachverfahren der zuständigen Behörde übermittelt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Geburtsanzeige“ ist das Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Kind geboren wurde
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Kindergeld“ nach dem Einkommensteuergesetz ist das Bundeszentralamt für Steuern, die Ausführung obliegt den Dienststellen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (im Wege der Organleihe) und den Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Elterngeld“ sind die Elterngeldstellen der Länder, in der Antragstellende ihren Wohnsitz haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Elterngeld