Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

    Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

    Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: S100003_S1000030001563557

    Beschreibung

    handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ansgaritorstrasse 24

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:00 - 16:00; Fr 08:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb

      Betriebsnummer und Betriebsname.

    • Angaben zur Schließung

      Adresse der betroffenen Betriebsstätte, Grund der Schließung, Kontaktdaten

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
    • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
       

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Handwerksregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English