Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Unterhaltsvorschussstelle
Beschreibung
Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien ist zuständig für:
Stadtbezirk Nord (Burglesum, Vegesack, Blumenthal)
Stadtbezirk Süd (Neustadt, obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi 09:00 - 12:00 Der Fachdienst Unterhaltsvorschuss bietet einen wöchentlichen Sprechtag an. Dieser findet mittwochs von 09.00 – 12.00 Uhr statt.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 17040(Die Mitarbeitenden sind unterschiedlich erreichbar. Fragen Sie gerne per E-Mail nach einem Termin. Nennen Sie dabei Namen, Anschrift des Kindes und Ihre Telefonnummer. Falls vorhanden: bitte auch das Aktenzeichen.)
Fax: +49 421 361 17253
E-Mail: servicef9@afsd.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss
- Es haben sich wichtige Änderungen ergeben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.09.2022