Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen.

    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung

    ID: S100003_S1000030001570749

    Beschreibung

    Über diesen Onlinedienst („NavI“) können Sie Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle Informationen und Nachweise online nachreichen. Um diesen Dienst zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren bzw. anmelden. Alle Nachweise können Sie digital hochladen. Wichtig: Dies ist NICHT der eigentliche Unterhaltsvorschuss-Antrag, diesen finden Sie auf einer eigenen Seite.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschussstelle

    Beschreibung

    Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien ist zuständig für:

    Stadtbezirk Nord (Burglesum, Vegesack, Blumenthal)

    Stadtbezirk Süd (Neustadt, obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29 - 33

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi 09:00 - 12:00 Der Fachdienst Unterhaltsvorschuss bietet einen wöchentlichen Sprechtag an. Dieser findet mittwochs von 09.00 – 12.00 Uhr statt.

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 17040(Die Mitarbeitenden sind unterschiedlich erreichbar. Fragen Sie gerne per E-Mail nach einem Termin. Nennen Sie dabei Namen, Anschrift des Kindes und Ihre Telefonnummer. Falls vorhanden: bitte auch das Aktenzeichen.)

    Fax: +49 421 361 17253

    E-Mail: servicef9@afsd.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss
    • Es haben sich wichtige Änderungen ergeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English