Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss Jährliche Überprüfung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Unterhaltsvorschussstelle
Beschreibung
Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien ist zuständig für:
Stadtbezirk Nord (Burglesum, Vegesack, Blumenthal)
Stadtbezirk Süd (Neustadt, obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi 09:00 - 12:00 Der Fachdienst Unterhaltsvorschuss bietet einen wöchentlichen Sprechtag an. Dieser findet mittwochs von 09.00 – 12.00 Uhr statt.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 17040(Die Mitarbeitenden sind unterschiedlich erreichbar. Fragen Sie gerne per E-Mail nach einem Termin. Nennen Sie dabei Namen, Anschrift des Kindes und Ihre Telefonnummer. Falls vorhanden: bitte auch das Aktenzeichen.)
Fax: +49 421 361 17253
E-Mail: servicef9@afsd.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.09.2022