Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abmelden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Beschreibung
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Online-Dienst
Beitragsservice Rundfunkbeitrag für private Personen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 1806 999 555 10(Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung
über alle Haushaltsmitglieder
- Beitragsnummer
Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt brauchen sie deren Beitragsnummer.
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Fristen
Kosten
Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.: Gebühr 18.36 EUR
Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.: Gebühr 6.12 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2022
Stichwörter
GEZ