Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abmelden

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.

    Beschreibung

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

    Online-Dienst

    Beitragsservice Rundfunkbeitrag für private Personen

    ID: S100003_S1000030001540430

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon: +49 1806 999 555 10(Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung

      über alle Haushaltsmitglieder

    • Beitragsnummer

      Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt brauchen sie deren Beitragsnummer.

    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht

      Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist

    Kosten

    Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.: Gebühr 18.36 EUR

    Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.: Gebühr 6.12 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English