Bestattungskosten
Sie sind durch den Tod eines Angehörigen mit den Bestattungskosten konfrontiert und wissen nicht, wie diese bezahlt werden sollen?
Beschreibung
Der § 74 SGB XII regelt die Übernahme der erforderlichen Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, wenn ihnen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Erforderliche Kosten sind die sozialhilferechtlich angemessenen Kosten. Hierzu gehören z.B.
- eine Untersuchung des/der Toten sowie die Ausstellung der Todesbescheinigung
- Gebühren für Leichenschau
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdevolle Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Gebühren und Entgelte für das Krematorium
- Friedhofsgebühren im angemessenen Umfang
Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten kann auch gestellt werden, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat und/oder die Kosten der Bestattung bereits bezahlt worden sind.
Zuständig ist der Sozialhilfeträger, der für die verstorbene Person zuletzt Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII) gewährt hat.
Hat die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen, gilt folgendes:
- sie hat in Bremen gewohnt und ist in Bremen verstorben: zuständig ist der Fachdienst Soziales in dessen Bereich der/die Verstorbene zuletzt gewohnt hat.
- sie hat außerhalb Bremens gewohnt: zuständig ist der Fachdienst Soziales, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Fax: +49 421 361 8304
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz
Beschreibung
Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe
Beschreibung
Stadtticket
Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminabsprache
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 80638(Mo - Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr von 08:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 69936
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Der Nachlass bzw. die Bestattungsvorsorge des/der Verstorbenen deckt die Kosten nicht
- Die antragstellende Person ist bestattungskostentragungspflichtig
Die bestattungspflichtige Person ist hilfebedürftig und kann die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufbringen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.
Zur Beantragung der Kostenübernahme der Bestattungskosten wird ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Es ist in den Sozialzentren erhältlich
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2024