Fundsachen abholen
Sie möchten eine Fundsache abholen? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 12 - Fundangelegenheiten
Beschreibung
Ihr persönliches Erscheinen im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten ist nur mit einem Termin möglich.
Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer +49 421 361 10080 unter den angegebenen Telefonzeiten oder per E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Gerne senden wir Ihnen Ihre verlorenen Gegenstände, die als Fundsachen bei uns abgegeben wurden, oder benötigte Versicherungsbestätigungen (Gebühr 6,00 Euro) per Post zu. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine Verlustmeldung aufzugeben unter:
https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/F04011000/app
Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt.
Sie können bei der Verlustmeldung auswählen, ob Sie per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden möchten.
Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, z. B. Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen ins Ordnungsamt - Fundangelegenheiten gelangen.
Wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten, dann benötigen Sie ebenfalls einen Termin. Alternativ können Sie auch bei jedem Polizeirevier in Bremen eine gefundene Sache abgeben.
Referatsleiter Herr Mildner
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 9 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 421 36110080(Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr: 9:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass der Eigentümerin oder des Eigentümers
- als Vertreterin oder Vertreter einer Person
den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person
- Eigentumsnachweise
Nachweise sind beispielsweise:
- Zweitschlüssel,
- Kaufbelege,
- Fotos oder
- andere Identifizierungsmerkmale.
Voraussetzungen
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung vom Referat Fundangelegenheiten haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
- Sie werden aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern oder ähnliches.) vorzulegen.
- Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich.
- Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
- Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
- Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden.
- Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
- Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann übermittelt das Referat Fundangelegenheiten den Finderlohn an die Finder:innen.
Fristen
Antragsfrist: 6 Monate (Aufbewahrungsfrist. Hinweis: Der Eigentumsanspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Jahren nach Übertragung des Eigentums an die findende Person oder die Gemeinde.)
Bearbeitungsdauer
Kosten
eventuell gesetzlicher Finderlohn
Für Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen.: Gebühr 6.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Fundbüro