Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen? Erfahren Sie hier mehr.
Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, benötigen Sie keinen Termin mehr.
Beschreibung
Das Ausweisdokument muss in dem BürgerServiceCenter abgeholt werden, in dem es beantragt wurde.
Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, erfolgt die Abholung der neuen Dokumente über die Dokumentenausgabebox. Sollte die Abholung über die Dokumentenausgabebox Ihnen nicht möglich sein, ist die Abholung ohne Terminbuchung für Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord möglich. Nähere Informationen auch zu den Öffnungszeiten finden Sie auf den Abholscheinen, die Sie bei der Beantragung des Ausweises oder Reisepasses erhalten.
Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder Ihrer eID-Karte mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer einsehen (siehe unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten").
Ansonsten können Personalausweise und eID-Karten eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei, abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser PIN-Brief für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, nicht versandt wird.
Online-Dienst
Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
BürgerServiceCenter-Stresemannstraße
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscstre@buergeramt.bremen.de
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- Kfz-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Stresemannstraße geöffnet?
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
Gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
- Abgabe: Montag bis Freitag: 07:00 bis 09:00 Uhr
- Abholung: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Melde- und Passangelegenheiten:
- Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr; Di 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 07:00 bis 11:45 Uhr; Do 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
BürgerServiceCenter-Mitte
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Mitte wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Mitte geöffnet?
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
Im BürgerServiceCenter-Mitte sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise: Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen: Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste: Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen: Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine: Tel.: 361- 88 665
- Fahrzeugzulassungen: Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine: Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter-Mitte bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Meldeangelegenheiten
- Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
- Pässe und Ausweise - Führungszeugnisse
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen
- Auskünfte - Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereiangelegenheiten
- Stockangelscheine
- Bundesfischereischeine - Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Zulassungsangelegenheiten
- Umschreibung nach Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk,
- Stilllegung eines Kfz/Anhängers
- Anschriften- und Namensänderung im Fahrzeugschein
- Ausfertigung von Ersatzfahrzeugscheinen
- Reservierung von Kennzeichen (Wunschkennzeichen)
- Halterauskünfte - Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarung bitte unter Tel. 115)
- Ersatzführerschein,
- Internationaler Führerschein
Hinweis: Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 18:30 Nach Terminvereinbarung und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 18:00 Uhr; Di 07:00 - 16:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 13:00 Nach Terminvereinbarung und ab 07:30 Uhr offene Sprechzeit bis 12:30 Uhr; Do 07:30 - 18:30 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 16:00 Nach Terminvereinbarung; Sa 09:00 - 13:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
BürgerServiceCenter-Nord
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Nord wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscnord@buergeramt.bremen.de
Abholung von Dokumenten
Die Abholung Ihrer Dokumente ist ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:
Montags von 07:30 bis 16:30 Uhr
Dienstags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr
Wenn Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes die Abholung aus der Dokumentenausgabebox gewählt haben, ist die Abholung zu folgenden Zeiten möglich:
Montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- KFZ-Abmeldungen
- Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Nord geöffnet?
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
Im direkten Umfeld sind keine Parkplätze verhanden. Als Parkplätze benutzen Sie bitte:
- das BREPARKHAUS Am Sedanplatz (gebührenpflichtig)
- den Aumunder Marktplatz (gebührenfrei, ca. 5-10 Min. Fussweg)
Im BürgerServiceCenter-Nord sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88 665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter-Nord bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Meldeangelegenheiten
- Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
- Pässe und Ausweise
- Führungszeugnisse
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen
- Auskünfte - Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Stockangelscheine
- Bundesfischereischeine - Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Zulassungsangelegenheiten
- Anschriften-, Namensänderung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bzw. gestohlenen Fahrzeugs
- Ausfuhrkennzeichen
- Auskunft über Fahrzeughalter
- Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung
- Ersatz-Papiere bei Verlust
- Ersatz-Kennzeichen wegen Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl
- Fabrikneue Fahrzeuge
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Feinstaubplaketten
- Kurzzeitkennzeichen
- Technische Änderung
- Tempo-100-Plakette für Anhänger
- Stilllegung
- Umschreibung gebrauchtes Fahrzeug bzw. Wohnortwechsel
- Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Wunschkennzeichen - Gewerbliche KFZ-Zulassungsdienste und Autohäuser
Abgabe: Montags bis freitags: 07:30 bis 09:00 Uhr
Abholung jeweils nach Vereinbarung - Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 115)
- Ersatzführerschein,
- Internationaler Führerschein
Hinweis: Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:30 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und ab 07:30 Uhr offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- ggf. eine Abholvollmacht
Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter "Voraussetzungen".
- Für die Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses:
- alten Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass, der vor Aushändigung des neuen Dokuments entwertet wird
- Für die Abholung einer eID-Karte:
- gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
Formulare
Voraussetzungen
- Das beantragte Ausweisdokument muss zur Abholung bereit liegen.
- Für die Abholung an der Dokumentenausgabebox:
- Erhalt einer SMS-Benachrichtigung, dass das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereit liegt.
- Erhalt Ihres persönlichen Pin-Code, den Sie mit der SMS-Benachrichtigung bekommen haben.
- Sie benötigen Ihre Handynummer an die eine SMS mit Ihrem persönlichen Pin-Code geschickt wurde.
- Für die Abholung mit Terminbindung:
- Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person das alte Ausweisdokument mitzugeben sowie eine besondere Vollmacht für die Abholung auszustellen. Die Vollmacht finden Sie hier unter "Formulare".
- Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
- Eine Vollmacht an Dritte kann nicht erteilt werden, wenn vereinbart wurde, dass der PIN-Brief der Personalausweisbehörde zugesandt wird oder wenn die antragstellende Person keinen PIN-Brief erhalten hat. In diesen Fällen ist das persönliche Erscheinen der antragstellenden Person in der Personalausweisbehörde erforderlich.
- Bei Kindern unter 16 Jahren kann ein gesetzlicher Vertreter alleine, ohne Vollmacht des anderen, den Personalausweis abholen. Gleiches gilt bei der Abholung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren.
- Kinder ab 16 Jahren können und müssen ihren Personalausweis bzw. ihre eID-Karte grundsätzlich selbst abholen. An eine andere Person, auch an einen gesetzlichen Vertreter, kann die Aushändigung nur mit der besonderen Abholvollmacht (siehe unter "Formulare") erfolgen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter bei einer alleinigen Abholung eines Personalausweises durch das Kind dem Kind ebenfalls eine besondere Abholvollmacht erteilen. Gleiches gilt bei der Abholung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie zukünftig umziehen sollten, ist eine Änderung der Adresse auf dem Personalausweis bzw. des Wohnortes im Reisepass notwendig.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Personalausweis