abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge

    Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Auto verkehrswidrig geparkt worden sein und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden, können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Abschleppen oder ein Umsetzen anordnen.

    Bitte beachten Sie, dass es auch bei einer Umsetzung zu Kosten kommt, auch wenn sie im ersten Moment vielleicht gar nicht gemerkt haben, dass die Position Ihres Fahrzeuges verändert wurde.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 30 - Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Das Referat Verkehrsüberwachung ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Verwarnungen ("Knöllchen"), die Sie auf der Straße von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
    haben, und bei Fragen zum Einsatz der Verkehrsüberwacherinnen und -überwacher.
    Wenn Sie eine Verwarnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie umgehend die Verkehrsüberwachung unter +49 421 361-14991 anrufen. Sie werden dort im Regelfall Auskünfte erhalten, die Sie für Ihre Entscheidung, ob Sie die Verwarnung akzeptieren, benötigen.

    Zur Weiterverarbeitung werden alle Informationen an das Referat Verkehrsordnungswidrigkeiten weitergegeben.
    Darüber hinaus leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen ein. Dies gilt auch bei Fahrzeugen, welche ohne Zulassung im öffentlichen Raum abgestellt wurden.

    In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Verkehrsüberwachung auch Versteigerungen der nicht abgeholten Fahrzeuge. Die Versteigerungen erfolgen über das Onlineportal des Zolls. 

    Referatsleitung Frau Kriesten-Witt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 39-43

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führerschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugpapiere
      • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder
      • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief

    Voraussetzungen

    Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

    Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

    Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

    • Personalausweis oder Pass
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.

    Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.

    Sofern Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten, geben Sie dies bitte beim Abschleppunternehmen an. Das Verfahren wird dann an das Referat 30 gesteuert. 

    Fristen

    Antragsfrist: 14 Tage (nach Erhalt des Anhörungsbogens)

    Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist nach Erhalt des Kostenfestsetzungsbescheides)

    Bearbeitungsdauer

    Sobald Sie erfahren haben, dass sich Ihr Auto bei unserem Vertragspartner der BAV befindet, können Sie es dort abholen.

    Kosten

    Abschleppkosten (nachts und an Sonn- und Feiertagen höher): Gebühr 205.0 EUR

    Umsetzung: Gebühr 190.0 EUR

    Leerfahrt: Gebühr 105.0 EUR

    Verwahrkosten pro Tag, max. 100 EUR/Monat: Gebühr 15.0 EUR

    Arbeitsabbruch (mindestens 1 Klammer montiert): Gebühr 155.0 EUR

    Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung: Gebühr 105.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English