Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge
Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.
Beschreibung
Sollte Ihr Auto verkehrswidrig geparkt worden sein und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden, können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Abschleppen oder ein Umsetzen anordnen.
Bitte beachten Sie, dass es auch bei einer Umsetzung zu Kosten kommt, auch wenn sie im ersten Moment vielleicht gar nicht gemerkt haben, dass die Position Ihres Fahrzeuges verändert wurde.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 30 - Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Das Referat Verkehrsüberwachung ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Verwarnungen ("Knöllchen"), die Sie auf der Straße von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
haben, und bei Fragen zum Einsatz der Verkehrsüberwacherinnen und -überwacher.
Wenn Sie eine Verwarnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie umgehend die Verkehrsüberwachung unter +49 421 361-14991 anrufen. Sie werden dort im Regelfall Auskünfte erhalten, die Sie für Ihre Entscheidung, ob Sie die Verwarnung akzeptieren, benötigen.
Zur Weiterverarbeitung werden alle Informationen an das Referat Verkehrsordnungswidrigkeiten weitergegeben.
Darüber hinaus leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen ein. Dies gilt auch bei Fahrzeugen, welche ohne Zulassung im öffentlichen Raum abgestellt wurden.
In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Verkehrsüberwachung auch Versteigerungen der nicht abgeholten Fahrzeuge. Die Versteigerungen erfolgen über das Onlineportal des Zolls.
Referatsleitung Frau Kriesten-Witt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361-14991
Weitere Informationen
Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
Voraussetzungen
Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.
Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.
Sofern Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten, geben Sie dies bitte beim Abschleppunternehmen an. Das Verfahren wird dann an das Referat 30 gesteuert.
Fristen
Antragsfrist: 14 Tage (nach Erhalt des Anhörungsbogens)
Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist nach Erhalt des Kostenfestsetzungsbescheides)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Abschleppkosten (nachts und an Sonn- und Feiertagen höher): Gebühr 205.0 EUR
Umsetzung: Gebühr 190.0 EUR
Leerfahrt: Gebühr 105.0 EUR
Verwahrkosten pro Tag, max. 100 EUR/Monat: Gebühr 15.0 EUR
Arbeitsabbruch (mindestens 1 Klammer montiert): Gebühr 155.0 EUR
Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung: Gebühr 105.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.08.2024