Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Beschreibung
Wer eine Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchführen möchte, benötigt dafür vom Ordnungsamt eine Erlaubnis (sog. Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Bremisches Landesstraßengesetz).
Typische Beispiele für solche Veranstaltungen sind Musikveranstaltungen, Standkonzerte (bei mehr als fünf Personen), Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Infoveranstaltungen.
Insbesondere wenn Sie eine Veranstaltung in der Innenstadt (z.B. Marktplatz oder Domshof) durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, ob die gewünschte Fläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht.
Die Reinigung der genutzten Fläche sowie Kosten für ggf. notwendige Verkehrsbeschilderungen muss die Veranstalterin oder der Veranstalter selber übernehmen.
Hinweis
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Kontakt über sondernutzungen@ubbremen.de oder unter der Telefonnummer 0421/361-67890.
Zuständigkeit
- Frau Glasbrenner Melissa E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 36119741 - Frau Vivien Seiler Telefon: +49 421 36131272
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Der Antrag sollte mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Bei einem kurzfristig gestellten Antrag kann aufgrund der notwendigen Beteiligung anderer Behörden nicht gewährleistet werden, dass die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig erteilt wird.
- Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) an das Ordnungsamt gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Angaben zur Antragsstellerin oder zum Antragssteller (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer, ggf. E-Mail Adresse)
- Angaben zur Veranstaltungsleiterin oder zum Veranstaltungsleiter (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
- Veranstaltungskonzept (Ort, Datum, Zeiten, Umfang, Zweck und Art der Nutzung)
- Aufstellungsplan bzw. Skizze der Aufbauten auf der Fläche (maßstabgetreu)
- Ggf. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Ggf. ein formelles Sicherheitskonzept
Kosten
Die Fläche darf erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis in Anspruch genommen werden. Die Sondernutzung des öffentlichen Grundes ohne Sondernutzungserlaubnis ist ordnungswidrig und kann nach § 48 Absatz 1 Nr.1 Bremischen Landesstraßengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.04.2024
Stichwörter
Sondernutzungserlaubnis