Fundsachen nachfragen / Bremerhaven
Es kann jederzeit unter "Fundsachen online" nach Fundsachen beim Fundbüro gesucht werden.
Beschreibung
Während der Öffnungszeiten ist das Fundbüro Ansprechpartner für
- persönliche Anfragen nach verlorenen Gegenständen
- Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen erhalten (Gebühr 6 EUR)
- Abgabe für Fundgegenstände (Hinweis: Dies ist auch bei jedem Polizeirevier in Bremerhaven möglich).
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3750(Für Fragen zum Fundbüro ist Frau Path Ansprechpartnerin 0471/590-3758)
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
Nachweise sind beispielsweise
- Zweitschlüssel,
- Kaufbelege,
- Fotos oder
- andere Identifizierungsmerkmale.
Zur Abholung wird benötigt:
- Personalausweis oder Pass des Eigentümers
- als Vertreter einer Person, den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person
Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer einen Gegenstand verloren hat, kann entweder unter "Fundsachen online" nach ihm suchen oder während der Öffnungszeiten beim Fundamt nachfragen. Schriftliche Bestätigungen für nicht gefundene Fahrräder oder andere Fundsachen werden während der Öffnungszeiten ausgestellt.
Sollte eine Fundsache Hinweise auf eine konkrete Person enthalten, erfolgt umgehend eine Benachrichtigung vom Fundamt.
Kosten
für Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen.: Gebühr 6.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Finder besitzen einen Anspruch auf Finderlohn und den Rückerhalt der Fundsache, falls diese nicht innerhalb von 6 Monaten von dem Besitzer abgeholt wird. Im Falle der Rückgabe an den Finder wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Beide Ansprüche müssen bereits bei der Abgabe der Fundsache gestellt werden. Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei einem Schätzwert der Sache von bis zu 500 Euro 5 Prozent, bei einem Mehrwert von 500 Euro 3 Prozent und bei Tieren 3 Prozent.
Ausnahmen:
Persönliche Dokumente und Schlüssel können zum Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre nicht an den Finder herausgegeben werden. Dies gilt auch für Handys und andere lokale Datenträger, deren Daten nicht durch das Fundamt gelöscht werden können.Für Fundsachen in öffentlichen Behörden oder Verkehrsanstalten gilt:
- Ein Finderlohn wird erst ab einem Wert von 50 Euro ausgezahlt und der Eigentumserwerb ist ausgeschlossen.
Für Fundsachen in privaten Geschäftsräumen gilt:
- Der Anspruch auf Finderlohn und auch der Eigentumserwerb sind nur dann möglich, wenn eine Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt.
Fundsachen in Bus & Straßenbahn
Wer etwas in der Straßenbahn oder im Bus verloren oder liegengelassen hat, wendet sich bitte an das Fundbüro von BremerhavenBus unter Telefon (0471) 3003-550 oder www.bremerhavenbus.de.
Online-Suche
Fundsachen können auch online gesucht werden. Auch die Fundsachen von BremerhavenBus befinden sich in der online-Suche. Die Online-Suche wird täglich aktualisiert.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.08.2024
Stichwörter
Fundbüro