Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern

    Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern

    Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern

    Beschreibung

    Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter
    Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Sie haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist. Als Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten nicht vereinbar sind, gilt insbesondere eine gewerbliche Tätigkeit; die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot jedoch Ausnahmen zulassen, soweit die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht erwarten lässt.

    Ansprechpartner

    Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 192

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine gewerbliche Zweit- oder Nebentätigkeit darf die verlässliche Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten des Steuerberaters nicht gefährden. Dies ist z.B. der Fall, wenn die gewerbliche Tätigkeit nur von untergeordnetem Umfang ist. Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung und -entscheidung; nähere Auskünfte gibt die Steuerbraterkammer Bremen. 

    Verfahrensablauf

    Zur Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit sind Art und Umfang des beabsichtigten Vorhabens detailliert und ggf. unter Vorlage von Nachweisen (Gesellschaftsverträgen etc.) zu schildern.      

    Fristen

    nicht bekannt

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    nicht bekannt, bei der Steuerberaterkammer zu erfragen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English