Asylverfahren und Aufenthaltsgestattung / Bremerhaven

    Wenn Sie als Asylsuchender / Flüchtling nach Deutschland kommen, müssen Sie nach Möglichkeit umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag stellen. In Bremen melden Sie sich hierzu bei der:

    Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt), Lindenstraße 110, 28755 Bremen.

    Dort wird dann entschieden, ob Sie in Bremen bleiben können oder in ein anderes Bundesland verteilt werden müssen.

    Nach der Aufnahme können Sie Ihren Asylantrag bei dem dann für Sie zuständigen BAMF stellen. Vom BAMF erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung, die als Nachweis dient, dass Sie sich für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland aufhalten dürfen. Diese Aufenthaltsgestattung müssen Sie immer bei sich führen. Die Aufenthaltsgestattung enthält die Auflage, wo Sie Ihren Wohnsitz nehmen müssen und ob Sie arbeiten dürfen. Weitere Informationen über das Asylverfahren finden Sie auf der Web-Seite des BAMF

    Wenn Sie Bremerhaven für die Dauer des Asylverfahrens zugewiesen wurden, ist das Bürger- und Ordnungsamt für die Dauer des Asylverfahrens für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig und für die Änderung der Auflage, wenn Sie arbeiten dürfen.

    Beschreibung

    Für die Dauer des Asylverfahrens erhält der/die Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese wird erstmalig mit einer Gültigkeit von drei Monaten vom BAMF ausgestellt und fortlaufend bis zum Abschluss des Asylverfahrens vom Bürger- und Ordnungsamt verlängert.
    (Die Aufenthaltsgestattung erfüllt nicht  den Rechtscharakter eines Aufenthaltstitels. Sie bescheinigt lediglich einen vorläufigen Aufenthalt während des Asylverfahrens). 

    Die Aufenthaltsgestattung enthält Auflagen zur Wohnsitznahme und zur Erlaubnis von Beschäftigung und Studium, diese sind bindend.

    Reisen ins Ausland sind mit der Aufenthaltsgestattung nicht möglich.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Abteilung für Migration und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Smidt-Straße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Mi 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00; Für die Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch oder per Email.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang an der Bürgermeister-Smidt-Str.
    WC: auf gleicher Etage

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 110

    28755 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Asylantrag durch das BAMF anerkannt wurde, werden die Aufenthaltserlaubnisse durch das Bürger- und Ordnungsamt ausgestellt.

    Kosten

    Für den Asylantrag und die Aufenthaltsgestattung fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Brhv

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English