Anonyme Geburt

    Geburt: Vertrauliche Geburt

    Eine Frau kann ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen.

    Beschreibung

    Eine Frau kann ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie muss ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beratungsstelle preisgeben.

    Ansprechpartner

    Standesamt Bremen-Mitte

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
    ehe@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: 
    geburten@inneres.bremen.de

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
      urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollerallee 79

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Bremen-Nord

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:

    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:

    geburtennord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:

    ehenord@inneres.bremen.de.

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
      standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Str. 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Fahrstühle sind vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich kann jede Schwangerenberatungsstelle im  Land Bremen Beratung zur vertraulichen Geburt leisten.

    Hat sich die Frau für die vertrauliche Geburt entschieden, muss Cara – Beratungsstelle zu Schwangerschaft und Pränataldiagnostik als zuständige Schwangerenberatungsstelle für die vertrauliche Geburt im Land Bremen hinzugezogen werden.

    1. Vor der Geburt:
      Cara informiert und berät die Frau zur vertraulichen Geburt, erstellt den Herkunftsnachweis unter einem von der Frau gewählten Pseudonym, informiert die Adoptionsstelle, die Amtsvormundschaft und die gewählte Klinik oder Hebamme. Die Frau kann sich für eine Klinik oder Hebamme ihrer Wahl entscheiden.

    2. Nach der Geburt:
      Die Klinik oder Hebamme informiert nach der Geburt die Adoptionsstelle, die Amtsvormundschaft, den Senator für Inneres und Cara über die erfolgte Geburt (Ort und Zeit ) unter dem Pseudonym der Frau

    3. Die Frau geht zur Geburt direkt in eine Klinik oder zur Hebamme ihrer Wahl:
      Geht die Frau direkt zur Geburt in eine Klinik und entbindet ihr Kind "anonym", ist die Geburtsklinik per Gesetz verpflichtet, die Frau über die Möglichkeit der vertraulichen Geburt und das Beratungsangebot zu informieren. Möchte die Frau diese in Anspruch nehmen, ist die Klinik verpflichtet, Cara zu informieren.
      Entscheidet sich die Frau in der Beratung für eine vertrauliche Geburt, übernimmt Cara, wie vor der Geburt – die Information der Adoptionsstelle, der Amtsvormundschaft und erstellt den Herkunftsnachweis, der an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verschickt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch wenn die Standesämter die Geburt beurkunden, erfolgen Information und Beratung zur vertraulichen Geburt durch die Schwangerenberatungsstellen und durch Cara.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English