Geburt: Vaterschaft beim Standesamt anerkennen und Vaterschaftsfeststellung
Möchten Sie die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen?
Beschreibung
Ist die Mutter verheiratet, gilt grundsätzlich ihr Ehemann als Vater des Kindes und wird in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen.
Ist die Mutter eines Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet, kann der Vater nur dann in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn er die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder die Vaterschaft durch einen Beschluss oder Urteil des Gerichts festgestellt wurde.
Anerkennung der Vaterschaft:
Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft liegt vor, wenn
- Keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht,
- ein Mann in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt und
- die Mutter der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmt.
Bei minderjährigen Elternteilen gelten Sonderregelungen.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Anerkennung der Mutterschaft:
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung ist nicht erforderlich.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters (z. B. Italien) eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie öffentlich beurkundet werden. (Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung).
Widerruf einer Vaterschaftsanerkennung:
Soweit eine Vaterschaftsanerkennung nach einem Jahr nicht wirksam geworden ist, kann der Anerkennende seine Erklärung widerrufen. Auch der Widerruf ist öffentlich zu beurkunden.
Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung:
Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.
Die Mutter, das Kind oder der biologische Vater können beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft einreichen. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Kindes.
Ansprechpartner
Standesamt Bremen-Mitte
Beschreibung
Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte
Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns.
Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
standesamtmitte@inneres.bremen.de
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
ehe@inneres.bremen.de
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:
geburten@inneres.bremen.de
Eheschließungen:
- Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
- An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
- An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.
Geburten:
- Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
- Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
- Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich.
Urkundenanforderungen:
- Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen. - Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
- Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
- Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".
Kirchenaustritt:
- Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen.
- Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.
Bar, Girocard (EC-Karte)
Standesamt Bremen-Nord
Beschreibung
Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord
Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns.
Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:
geburtennord@inneres.bremen.de.
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:
ehenord@inneres.bremen.de.
Eheschließungen:
- Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
- An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
- An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.
Geburten:
- Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
- Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
- Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich.
Urkundenanforderungen:
- Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen. - Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
- Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
- Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".
Kirchenaustritt:
- Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen.
- Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Fahrstühle sind vorhanden.
Bar, Girocard (EC-Karte)
Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Beschreibung
Team Nord (Außenstelle Sozialzentrum Bremen-Nord)
PLZ: 28717 | 28719 | 28755 | 28757 | 28759 | 28777 | 28779
Abschnittsleitung
Andrea Hartmann
+ 49 421 361 7201
andrea.hartmann@afsd.bremen.de
Heike Harting
+ 49 421 361 16168
heike.harting@afsd.bremen.de
Kristin Plaßmann
+ 49 421 361 7493
kristin.plaßmann@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 91358(Telefonische Erreichbarkeit Mo - Fr von 10:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 7837
E-Mail: beistandschaft-S1@afsd.bremen.de
Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige
Beschreibung
Referatsleitung
Katrin Eilers
+ 49 421 361 11894
katrin.eilers@afsd.bremen.de
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sortiert nach Stadtteilen:
Team Ost
PLZ: 28207 | 28209 | 28211 | 28213 | 28307 | 28309 | 28325 | 28329 | 28355 | 28357 | 28359
Bettina Brüggemann
+ 49 421 361 19573
bettina.brüggemann@afsd.bremen.de
Anja Großjohann
+ 49 421 361 19575
anja.großjohann@afsd.bremen.de
Dennis Kruk
+ 49 421 361 18104
dennis.kruk@afsd.bremen.de
Silke Peitsch
+ 49 421 361 19577
silke.peitsch@afsd.bremen.de
Anna-Lena Thein
+ 49 421 361 12675
anna-lena.thein@afsd.bremen.de
Team Süd
PLZ: 28197 | 28199 | 28201 | 28203 | 28205 | 28259 | 28277 | 28279
Ifeoma Anigara
+ 49 421 361 79958
ifeoma.anigara@afsd.bremen.de
Sylke Ellinghausen
+ 49 421 361 79961
sylke.ellinghausen@afsd.bremen.de
Anja Jakobs
+ 49 421 361 79962
anja.jakobs@afsd.bremen.de
Martina Röling
+49 421 361 79959
martina.roeling@afsd.bremen.de
Team West
PLZ: 28195 | 28215 | 28217 | 28219 | 28237 | 28239
Elena Bahr
+49 421 361 8258
elena.bahr@afsd.bremen.de
Mohamed Barten
+49 421 361 8097
mohamed.barten@afsd.bremen.de
Viktoria Bredehöft
+49 421 361 97604
viktoria.bredehoeft@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich den Nachweis des Aufenthalts zwecks späterer Feststellung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn es nicht bei dem Standesamt beurkundet wurde, welches die Erklärung beurkundet
- Geburtsurkunde des Vaters des Kindes (kann auch nachgereicht werden)
- Falls der Vater verheiratet ist oder war, seine Eheurkunde (kann nachgereicht werden)
- In Einzelfällen können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Ausländische Urkunden müssen mit einer Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer versehen sein.
Voraussetzungen
Versteht eine erklärende Person die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend, ist von ihr ein Dolmetscher mitzubringen. Dieser muss volljährig und darf nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein.
Vorrangig sollte das Verfahren mit gerichtlich vereidigten Dolmetschern durchgeführt werden. Ist der Dolmetscher nicht von einem Gericht vereidigt, nimmt das Standesamt für die bei ihm zu beurkundende Erklärung eine Versicherung an Eides Statt mit dem Dolmetscher auf. Die Versicherung an Eides Statt ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Die Vaterschaft zu einem Kind kann durch öffentliche Beurkundung bei einem Jugendamt, Standesamt oder Notar anerkannt werden. Die erforderlichen Zustimmungserklärungen (Mutter, gegebenenfalls Kind beziehungsweise Amtsvormund) werden ebenfalls öffentlich beurkundet.
Eine Erklärung zu Bestimmung des gemeinsamen Sorgerechts ist nur bei den Jugendämtern und Notaren möglich.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Ggf. 33 € für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.09.2024
Stichwörter
Geburtsurkunde