Aufenthaltstitel bei Asylantrag

    Asylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

    Beschreibung

    Wenn das BAMF Ihren Asylantrag abgelehnt hat, stellt das BAMF in dem Bescheid, den Sie per Post bekommen, auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

    Wenn Sie Fragen oder Einwände gegen die Entscheidung des BAMF haben, müssen Sie sich direkt an das BAMF wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden sich auf dem Bescheid, den Sie vom BAMF bekommen haben, ebenso wie die Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen erläutert, wie Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

    Über die Entscheidung des BAMF wird auch das Migrationsamt informiert. Wenn Sie kein Rechtsmittel eingelegt haben oder das Gericht Ihr Rechtsmittel bestandskräftig abgelehnt hat und Sie noch nicht ausgereist sind, muss das Migrationsamt Ihre Ausreisepflicht durchsetzen.

    Ansprechpartner

    Migrationsamt

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen

    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2026. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung „Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“. 

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung“, die Sie über die zugeordnete Dienststelle „Einbürgerung“ öffnen können.

    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.

    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      mailto:office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    • telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
    • per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an mailto:office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.

    Bitte nennen Sie uns in der E-Mail

    • Ihren Namen,
    • Ihr Geburtsdatum,
    • Ihre Wohnanschrift,
    • Ihre Kontaktdaten

    und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.

    Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthalt

    Beschreibung

    Termine nur nach Vereinbarung

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.

    Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
    Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

    Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.

    Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.

    Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 110

    28755 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 911 9430

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn das BAMF Ihren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt hat und Sie noch nicht aus Deutschland ausgereist sind, erhalten Sie ein Schreiben vom Migrationsamt in dem Ihnen nochmals eine Frist zur Ausreise gesetzt wird. Ebenso erhalten Sie die Kontaktdaten zu einer Beratungsstelle, die Sie bei Ihrer Ausreise unterstützen kann (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

    Wenn Sie daraufhin nicht selbst aus Deutschland ausreisen, muss das Migrationsamt Ihre Ausreisepflicht durch Ihre Abschiebung durchsetzen.

    Der Termin hierzu wird Ihnen nicht angekündigt. Sie werden dann, begleitet durch die Polizei, aus Deutschland abgeschoben.

    Fristen

    Die Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des BAMF sind zwingend: d.h. Sie müssen sie einhalten, wenn Sie Einwände gegen die Entscheidung des BAMF erheben wollen. Wenn Sie sich an die Fristen zur Ausreise nicht halten, wird Ihre Ausreisepflicht mittels Abschiebung durchgesetzt.

    Kosten

    Die Rückkehrberatung kann Sie bei der Ausreise aus Deutschland nicht nur beraten, sondern auch finanziell unterstützen. Wenn Sie aus Deutschland abgeschoben werden müssen, müssen Sie die Kosten der Abschiebung selbst tragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English