Asylverfahren und Aufenthaltsgestattung

    Wenn Sie als Asylsuchender/Flüchtling nach Deutschland kommen, müssen Sie nach Möglichkeit umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag stellen. In Bremen melden Sie sich hierzu bei der:

    Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt), Lindenstraße 110, 28755 Bremen.

    Dort wird dann entschieden, ob Sie in Bremen bleiben können oder in ein anderes Bundesland verteilt werden müssen.

    Nach der Aufnahme können Sie Ihren Asylantrag bei dem dann für Sie zuständigen BAMF stellen. Vom BAMF erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung, die als Nachweis dient, dass Sie sich für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland aufhalten dürfen. Diese Aufenthaltsgestattung müssen Sie immer bei sich führen. Die Aufenthaltsgestattung enthält die Auflage, wo Sie Ihren Wohnsitz nehmen müssen und ob Sie arbeiten dürfen. Weitere Informationen über das Asylverfahren finden Sie auf der Web-Seite des BAMF (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

    Wenn Sie Bremen für die Dauer des Asylverfahrens zugewiesen wurden, ist das Migrationsamt für die Dauer des Asylverfahrens für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig und für die Änderung der Auflage, wenn Sie arbeiten dürfen.

    Beschreibung

    Für die Dauer des Asylverfahrens erhält der/die Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese wird erstmalig mit einer Gültigkeit von drei Monaten vom BAMF ausgestellt und fortlaufend bis zum Abschluss des Asylverfahrens vom Migrationsamt verlängert.
    (Die Aufenthaltsgestattung erfüllt nicht  den Rechtscharakter eines Aufenthaltstitels. Sie bescheinigt lediglich einen vorläufigen Aufenthalt während des Asylverfahrens). 

    Die Aufenthaltsgestattung enthält Auflagen zur Wohnsitznahme und zur Erlaubnis von Beschäftigung und Studium, diese sind bindend.

    Reisen ins Ausland sind mit der Aufenthaltsgestattung nicht möglich.

    Ansprechpartner

    Migrationsamt

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens im Mai 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf

      Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.

      Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html
    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Aktuelles und ein Informationsschreiben zur Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04. März 2025 finden Sie in der Dienstleistung "Ukraine – Aufenthalt in Deutschland".Weitere Informationen zur Fortgeltung Ihrer erteilten Aufenthaltserlaubnis finden Sie auch in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO oder als PDF-Dokument in der oben genannten Dienstleistung.
    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
    • Informationen zu der Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien:
      Die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereisten türkischen Staatsangehörigen endet mit Ablauf des 6. August 2023
      https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/116/VO

      Für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet über den 06. August 2023 hinaus, gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regeln. 
    • Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige finden Sie unter:
      https:////www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de

    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.

    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      mailto:office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    • telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
    • per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Nachgeordnete Einrichtungen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthalt

    Beschreibung

    Termine nur nach Vereinbarung

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.

    Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
    Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

    Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.

    Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.

    Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 110

    28755 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Verlängerung der Aufenthaltsgestattung geben Sie diese, wenn Sie noch in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße oder in einem Übergangswohnheim wohnen, vor ihrem zeitlichen Ablauf bei der Leitung des Wohnheims ab. Das Wohnheim leitet die Aufenthaltsgestattung an das Migrationsamt zur Verlängerung weiter und Sie erhalten sie nach Verlängerung innerhalb von 1-2 Tagen zurück.

    Wenn die Aufenthaltsgestattung durch das Migrationsamt verlängert wurde, erhalten Sie vom Migrationsamt eine neue Aufenthaltsgestattung, wenn die alte abläuft oder einen Termin zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Asylantrag durch das BAMF anerkannt wurde.

    Sollten Sie nicht mehr in einem Wohnheim  wohnen und Ihre Aufenthaltsgestattung in einer Woche ablaufen und Sie noch keine Post vom Migrationsamt bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de

    Kosten

    Für den Asylantrag und die Aufenthaltsgestattung fallen keine Kosten an. Sollte Ihre Aufenthaltsgestattung ablaufen, das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sein und Sie keinen Termin zur Verlängerung bekommen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnheimleitung oder per E-Mail an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English