Bewohnerparkausweis Ersatz

    Bewohnerparken - Gewerbe

    Beschreibung

    Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler:innen, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben.

    Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der/die Freiberufler:in sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.

    Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre: zuständige Ansprechpartner:in finden Sie am Ende dieser Seite.

    Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.  

    Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Ausnahmegenehmigung für Gewerbe im Bewohnergebiet

    ID: S100003_S1000030000731492

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31092

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und Verlängerung

    • Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz
    • Kopie des Fahrzeugscheines
    • Kopie des Fahrzeugscheines und eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handelt

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag kann

    • per Online-Formular gestellt werden 

    Onlineantrag:

    • Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
    • Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post, Einwurf im Hausbriefkasten oder per Fax (0421/ 361-6941) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
    • Die Dokumente werden per Post an den Antragsteller oder die Antragstellerin verschickt.

    Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.

    Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Verlustanzeige:

    • Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
    • Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
      • Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
      • Schriftlich per Post
      • Einwurf in den Hausbriefkasten
      • Per Fax nutzen Sie bitte 0421 361-6941

    Bearbeitungsdauer

    Ausnahmegenehmigungen sowie Anträge zum Bewohnerparken Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

    Kosten

    Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

    1 Monat: Gebühr 30.0 EUR

    ½ Jahr: Gebühr 58.5 EUR

    1 Jahr: Gebühr 88.5 EUR

    Kennzeichenänderung: Gebühr 11.5 EUR

    Verlust der AG bzw. deren Karte: Gebühr 11.5 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English