Straßenbau

    Erteilung einer Arbeitsstellengenehmigung

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.

    Zum Vorbehaltsnetz gehören:

    • namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Auszug aus dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen (s. Link in der rechten Spalte "Weitere Informationen)
    • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.

    Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:

    • alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (sog. untergeordnetes Straßennetz)
    • Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen.)

    Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt (ehem. Stadtamt (http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.2112.de)) zu richten.

    Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination (Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Referat 51) zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Anträge".

    Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.

    Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.

    Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Anträge".

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

    • Verkehrszeichenpläne, der Örtlichkeit entsprechend im Maßstab 1:500 oder - sofern für Örtlichkeit ausreichend - Regelpläne
    • ggf. Umleitungsplan

    Verfahrensablauf

    Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:

    • grundsätzlich 2 Wochen
    • 3 Wochen bei Umleitungsmaßnahmen
    • 6 Wochen bei Änderungen an Lichtsignalanlagen.

    Zur Prüfung des Antrags sind

    • ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie
    • genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne und
    • ggf. erforderliche Umleitungspläne

    einzureichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz  sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
    • Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Straßenabschnitt sperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English