Erteilung einer Arbeitsstellengenehmigung
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.
Zum Vorbehaltsnetz gehören:
- namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Auszug aus dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen (s. Link in der rechten Spalte "Weitere Informationen)
- alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.
Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:
- alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (sog. untergeordnetes Straßennetz)
- Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen.)
Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt (ehem. Stadtamt (http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.2112.de)) zu richten.
Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination (Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Referat 51) zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Anträge".
Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.
Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.
Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Anträge".
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
- Verkehrszeichenpläne, der Örtlichkeit entsprechend im Maßstab 1:500 oder - sofern für Örtlichkeit ausreichend - Regelpläne
- ggf. Umleitungsplan
Verfahrensablauf
Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:
- grundsätzlich 2 Wochen
- 3 Wochen bei Umleitungsmaßnahmen
- 6 Wochen bei Änderungen an Lichtsignalanlagen.
Zur Prüfung des Antrags sind
- ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie
- genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne und
- ggf. erforderliche Umleitungspläne
einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
- Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2024
Stichwörter
Straßenabschnitt sperren