Ausnahmegenehmigung zwecks Befreiung von der Gurt- / Helmpflicht
Beschreibung
Aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attestes können Sie mit dieser Ausnahmegenehmigung vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden. Des Weiteren können Sie von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Online-Dienst
Formular Ausnahmegenehmigung Gurt-/ Helmpflicht
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
- ärztliche Bescheinigung / Attest
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus (siehe rechte Spalte - Online Abwicklung): Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 – 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr 15.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2024