Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I..
Beschreibung
Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- ggf. Versicherung an Eides statt
wenn vor einem Notar abgegeben
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.
Achtung:
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs muss in der Regel der letzte Inhaber des Dokuments bei der Zulassungsbehörde persönlich vorsprechen. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden, der eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers mitführt.
- Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.
Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach der Freigabe kann die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit der dann neu auszustellenden Zulassungsbescheinigung Teil I vom Berechtigten oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird dann von der Zulassungsbehörde eingezogen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
ggf. zusätzlich für die Abnahme der Versicherung an Eides statt bei der Behörde: Gebühr 30.7 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.10.2024
Stichwörter
Fahrzeugbrief