Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I..

    Beschreibung

    Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Zulassung auf Firmen

      zusätzlich:
      - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
      - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • ggf. Versicherung an Eides statt

      wenn vor einem Notar abgegeben

    • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

      z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    • ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II  bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.

    Achtung: 

    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs muss in der Regel der letzte Inhaber des Dokuments bei der Zulassungsbehörde persönlich vorsprechen. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden, der eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers mitführt.
    • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.

    Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach der Freigabe kann die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit der dann neu auszustellenden Zulassungsbescheinigung Teil I vom Berechtigten oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird dann von der Zulassungsbehörde eingezogen.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 bis 3 Wochen

    Kosten

    je nach Vorgang von 28,10 Euro bis 58,80 Euro

    ggf. zusätzlich für die Abnahme der Versicherung an Eides statt bei der Behörde: Gebühr 30.7 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Fahrzeugbrief

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English