Zulassungsbescheinigung II ändern / Bremerhaven
Beschreibung
Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden. Gleiches gilt für die Änderunge von Firmennamen (juristische Personen).
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- bei Adressänderung
ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief - gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises vom Vollmachtgeber und zusätzlich seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Zulassungsbehörde gibt Kfz-steuerrelvante Änderungen automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Achtung:
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Das Dokument verbleibt solange vor Ort bis die Änderung erfolgt ist oder von der finanzierenden Stelle zurückgefordert wird. In beiden Fällen erfolgt danach die Rücksendung an die finanzierende Stelle.
Hinweis: Bei Adressänderungen (nach einem Umzug innerhalb Bremerhavens ohne Halterwechsel) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
Fristen
Kosten
für die Zulassungsbescheinigung Teil I: Gebühr 11.7 EUR
Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II: Gebühr 3.8 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit, bis wegen der Änderung von Angaben die Ausstellung neuer erforderlich wird. Ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II oder altem Fahrzeugbrief mit neuer Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht möglich.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Besitzt das Fahrzeug noch alte Fahrzeugpapiere, kann die neue Adresse einmalig in den alten Fahrzeugschein eingetragen werden. Wurde die Adresse wurde im Fahrzeugschein bereits einmal geändert, müssen neue Papiere ausgestellt werden.
Technische Änderungen müssen - soweit dies notwendig ist - ebenfalls eingetragen werden. Auch dies führt zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Wenn das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugpapiere besitzt, führen die Änderungen generell zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.
Achtung:
Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.09.2024
Stichwörter
Namensänderung