Zulassungsbescheinigung II ändern / Bremerhaven

    Beschreibung

    Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden. Gleiches gilt für die Änderunge von Firmennamen (juristische Personen).

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Zulassung auf Firmen

      zusätzlich:
      - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
      - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

      z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    • bei Adressänderung

      ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
      ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises vom Vollmachtgeber und zusätzlich seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    Die Zulassungsbehörde gibt Kfz-steuerrelvante Änderungen automatisch an das Hauptzollamt weiter.

    Achtung:
    Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.

    Das Dokument verbleibt solange vor Ort bis die Änderung erfolgt ist oder von der finanzierenden Stelle zurückgefordert wird. In beiden Fällen erfolgt danach die Rücksendung an die finanzierende Stelle.

    Hinweis: Bei Adressänderungen (nach einem Umzug innerhalb Bremerhavens ohne Halterwechsel) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.

    Fristen

    Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss.

    für die Zulassungsbescheinigung Teil I: Gebühr 11.7 EUR

    Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II: Gebühr 3.8 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit, bis wegen der Änderung von Angaben die Ausstellung neuer erforderlich wird. Ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II oder altem Fahrzeugbrief mit neuer Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht möglich.

    Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Besitzt das Fahrzeug noch alte Fahrzeugpapiere, kann die neue Adresse einmalig in den alten Fahrzeugschein eingetragen werden. Wurde die Adresse wurde im Fahrzeugschein bereits einmal geändert, müssen neue Papiere ausgestellt werden.

    Technische Änderungen müssen  - soweit dies notwendig ist - ebenfalls eingetragen werden. Auch dies führt zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Wenn das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugpapiere besitzt, führen die Änderungen generell zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.


    Achtung:
    Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English