Kraftfahrzeugverkauf - Veräußerungsanzeige / Bremerhaven
Beschreibung
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen erteilt hat.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Veräußerungsanzeige
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:
- Name und Anschrift des Käufers
- Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
Formulare
Voraussetzungen
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:
- Name und Anschrift des Käufers
- Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der letzte eingetragene Fahrzeughalter ist verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen.
Hinweise:
- Wichtig ist, dass der Käufer den Empfang des alten Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der neu ausgestellten Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I, der amtlichen Kennzeichen sowie des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung, der Prüfbescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung und gegebenenfalls Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug schriftlich bestätigt.
- Wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, ist es ratsam, es vor dem Verkauf abzumelden, damit die Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet werden. Die Zulassungsbehörde ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen zulässt.
- Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.08.2024
Stichwörter
Kfz abmelden