Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette beantragen / Bremerhaven

    Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).

    Beschreibung

    Schadstoffarme Fahrzeuge können eine sog. Feinstaubplakette erhalten.

    Sie bekommen diese bei allen Zulassungsbehörden, technischen Überwachungsorganisatoren und allen Werkstätten, die eine Berechtigung zur Durchführung einer Abgasuntersuchung besitzen.

    Ausnahmen
    Über Ausnahmen der Plakettenpflicht informiert die Internetseite des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr.

    Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:

    • Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
      Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. Außerdem Fahrzeuge, die nicht mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden (z. B. Elektrofahrzeu­ge, Brennstoffzellenfahrzeuge).
    • Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
      Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 sowie Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71  
    • rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
      Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71 sowie Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
    • Keine Plakette = Schadstoffgruppe 1:
      Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

    Voraussetzungen

    Maßgebliches Merkmal für die Ausgabe der Plaketten sind die Emissionsklassenschlüssel der Fahrzeuge nach Ziff. 1 des alten Fahrzeugscheines bzw. Nr. 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI).

    Soweit das Fahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet wurde, ist eine Änderung ZBI erforderlich.

    Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vorlage des Fahrzeugscheines oder der ZBI bei der Zulassungsbehörde. Es kann eine Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.

    Kosten

    Gebühr 5.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Welche Plakette das Fahrzeug erhält, kann kostenlos auf den Internetseiten der technischen Prüfstellen ermittelt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Umweltplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English