Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Einbürgerung / Bremerhaven

    Sie möchten die Einbürgerung beantragen?

    Die Einbürgerung ist von mehreren Voraussetzungen abhängig. Einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen erhalten Sie unter: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/einbuergerung-10469

    Beschreibung

    Die Einbürgerungsbehörde Bremen erteilt zusätzliche Informationen und berät indivuduell. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs wird das Antragsformular ausgehändigt und mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden.

    Ansprechpartner

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.

    Derzeit werden Anträge aus dem 3. Quartal 2022 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 


    Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.

    Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung "Einbürgerung": https://www.service.bremen.de/einbuergerung-10469

    Sofern Sie weitere Fragen zum Thema Einbürgerung haben, können Sie uns gerne eine E-Mail (einbuergerung@migrationsamt.bremen.de) mit Ihren Kontaktdaten senden bzw. uns unter der folgenden Rufnummer telefonisch kontaktieren: 361 88670 (Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

    Zudem haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten "Quick-Check" durchzuführen. Mit dem "Quick-Check" können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung gestellt. Mit dem folgenden Link gelangen Sie zum "Quick-Check": https://www.xn--einbrgerung-whb.de/fragebogen.php

    Der „Quick-Check“ ersetzt nicht die Antragstellung. Wenn Sie nach Durchführung des „Quick-Checks“ Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu einen Antrag bei uns einreichen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Einbürgerung“. (https://www.service.bremen.de/einbuergerung-10469).

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88670 Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Fax: +49 421 496-12370

    E-Mail: einbuergerung@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English