Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer: Anmelden eines Hundes / Bremerhaven

    Sie möchten Ihren Hund anmelden?

    Beschreibung

    Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter/die Hundehalterin eine Steuermarke, die maximal drei Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke (orange) git für die Kalenderjahre 2024 bis 2026.

    Online-Dienst

    Online-Service Hundeanmeldung

    ID: S100003_S1000030002441459

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steueramt/Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 1. OG Raum 167b

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisepass

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter/die Hundehalterin zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Verfahrensablauf

    Am einfachsten verwenden Sie den Online-Service.

    Alternativ gibt es folgende Wege:

    • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
    • schriftlich
    • per E-Mail
    • per Fax

    Fristen

    Antragsfrist: 14 Tage (. Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Anzeigepflicht bei Entstehen oder Wegfall der Steuerpflicht bzw. Wegfall von Erlass- oder Ermäßigungsvoraussetzungen)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Die Steuer beträgt 90 Euro je Hund und Kalenderjahr.
    Verwaltungsgebühr in Höhe von 3 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen ermäßigt oder erlassen oder man kann von ihr befreit werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Hund anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English