Einheitswert Festsetzung

    Bescheid über Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung

    Zurechnungsfortschreibung

    Beschreibung

    Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder einer Stückländerei und erlangt das zuständige Finanzamt hiervon Kenntnis, wird der bisher festgestellte Grundsteuerwert im Wege der Zurechnungsfortschreibung für neue Eigentümer:innen festgestellt. Gleichzeitig wird ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erteilt. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Schuldner:in der Grundsteuer ist die Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümer:in beziehungsweise wirtschaftliche:r Eigentümer:in des Steuergegenstandes war. Ist das Grundstück vom Finanzamt mehreren Personen zugerechnet worden, sind diese Gesamtschuldner:innen.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bremerhaven

    Beschreibung

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde

    Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.

    Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.

    Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
    Telefon: +49 471 596 99174
    E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rickmersstraße 90

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.


    Konten der Finanzkasse
    Deutsche Bundesbank

    IBAN DE 86250000000025001531
    BIC MARKDEF 1250 

    Weser- Elbe Sparkasse 
    IBAN DE 57292500000001100068
    BIC BRLADE21BRS

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus

    Zentrale Stelle für Informationen und Annahme von Steuererklärungen

    In der Zentralen Information und Annahme bieten die Finanzämter folgende Dienstleistungen an:

    Sie erhalten bei uns Formulare und Steuererklärungsvordrucke. Die gängigsten Vordrucke finden Sie bereits zur Selbstbedienung im Warteraum.

    Sie können bei uns Ihre Steuererklärungen oder Lohnsteuerermäßigungsanträge abgeben und prüfen lassen. Ihre Belege können Sie ggf. gleich wieder mitnehmen.

    Wir informieren Sie über Zuständigkeiten, beantworten gern Ihre allgemeinen steuerlichen Fragen und leiten Sie an die richtigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiter. Wir nehmen Ihre Wünsche auf und versuchen diese im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen.

    Für die steuerfachliche Beratung ist jedoch weiterhin Ihre Steuerberatung zuständig. Die zentrale Information und Annahme der Bremer Finanzbehörden gibt Auskünfte und leitet Ihre Unterlagen an die zuständigen Finanzämter weiter.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Finanzen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus

    Zentrale Stelle für Informationen und Annahme von Steuererklärungen

    In der Zentralen Information und Annahme bieten die Finanzämter folgende Dienstleistungen an:

    Sie erhalten bei uns Formulare und Steuererklärungsvordrucke. Die gängigsten Vordrucke finden Sie bereits zur Selbstbedienung im Warteraum.

    Sie können bei uns Ihre Steuererklärungen oder Lohnsteuerermäßigungsanträge abgeben und prüfen lassen. Ihre Belege können Sie ggf. gleich wieder mitnehmen.

    Wir informieren Sie über Zuständigkeiten, beantworten gern Ihre allgemeinen steuerlichen Fragen und leiten Sie an die richtigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiter. Wir nehmen Ihre Wünsche auf und versuchen diese im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen.

    Für die steuerfachliche Beratung ist jedoch weiterhin Ihre Steuerberatung zuständig.

    Die zentrale Information und Annahme der Bremer Finanzbehörden gibt Auskünfte und leitet Ihre Unterlagen an die zuständigen Finanzämter weiter.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 22

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421) 361 - 90909(Datenschutz E-Mail: Datenschutz@fa-hb.bremen.de Telefon: 0421/361 94392)

    Fax: (0421) 361 - 95123

    E-Mail: office@fa-hb.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2021 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück
    • Das zuständige Finanzamt bestimmt sich danach, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt
    • Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen ist für die Feststellung des Grundsteuerwertes, des Grundsteuermessbetrages und die Festsetzung der Grundsteuer das Finanzamt Bremerhaven zuständig
    • Für Grundstücke in Bremerhaven ist für die Feststellung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages das Finanzamt Bremerhaven zuständig. Für die Festsetzung der Grundsteuer ist das Steueramt beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven zuständig.
    • Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 der zuletzt festgestellte Grundsteuerwert. Beim Grundsteuerbescheid handelt es sich um einen Folgebescheid.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das zuständige Finanzamt erteilt einen Bescheid über den Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung, wenn es Kenntnis über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks erlangt.

    Sie haben die Möglichkeit, Anträge (zum Beispiel in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihren Antrag zu stellen. Zum vereinfachten Onlineformular klicken Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Grundsteuerwert/Zurechnungsfortschreibung Online".

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten

    Bearbeitungsdauer

    Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, zum Beispiel durch Verkauf, erfolgt in der Regel eine Zurechnungsfortschreibung des Grundsteuerwerts für das betreffende Grundstück durch das Finanzamt innerhalb eines Jahres. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse aus anderen Gründen, zum Beispiel durch Erbfolge, hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, wann das Finanzamt davon Kenntnis erlangt.

    Kosten

    Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Zurechnungsfortschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English