Steuerberatungsgesellschaft

    Steuerberatungsgesellschaft

    Steuerberatungsgesellschaft

    Beschreibung

    Die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft möglich.

    Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister oder Partnerschaftsregister die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird.

    Die anerkannte Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in ihren Namen aufzunehmen und im beruflichen Verkehr zu führen.

    Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person des Vertretungsbefugten müssen Sie der Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzeigen. Der Änderungsanzeige müssen Sie eine beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde beifügen. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder einen amtlichen Ausdruck der Eintragung nachreichen.

    Ansprechpartner

    Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 192

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister oder Partnerschaftsregister
    • Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich bei der Steuerberaterkammer einzureichen, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. In dem Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen. Dem Antrag auf Anerkennung ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beizufügen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2020 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English