Nachlass - Beantragung eines Erbscheins
Der Erbnachweis kann durch einen Erbschein geführt werden, der auf Antrag durch das Nachlassgericht erteilt wird.
Der Antrag bedarf der Beurkundung durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht.
Beschreibung
Haben Sie die Erbschaft angenommen, werden Sie zum Nachweis Ihres Erbrechts oft einen Erbschein benötigen. Der Erbschein ist ein Zeugnis über die Erbenstellung.
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Ansprechpartner
Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amtsgericht Bremen
Beschreibung
Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)
Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Beantragung eines Erbscheins -weitere Unterlagen -
Identitätsnachweis und Urkunden
Bei der Terminsabsprache erhalten Sie Auskunft darüber, welche Urkunden Sie beizubringen haben.
Alle Urkunden sind im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift vorzulegen. Einfache Kopien sind nicht ausreichend. Zur Beglaubigung einer Abschrift von Personenstandsurkunden sind nur Notare oder das die Urkunde ausstellende Standesamt ermächtigt.
Im Verfahren gilt der Beibringungsgrundsatz. Das heißt, dass die Urkunden durch den Antragsteller zu beschaffen sind. Das Gericht übernimmt diese Aufgabe nicht!
Auf jeden Fall ist die Identität des Antragstellers im Termin durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen.
Voraussetzungen
Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Dazu ist eine gerichtlich oder notariell beurkundete Erbscheinsverhandlung erforderlich, in der bestimmte Erklärungen abgegeben und an Eides statt zu versichern sind.
Die für die Erlangung eines Erbscheins erforderliche eidesstattliche Versicherung kann nur vom Erben abgegeben werden. Ist der Erbe hierzu, aufgrund von zum Beispiel einer Krankheit nicht mehr in der Lage, kann die eidesstattliche Versicherung ausschließlich von einem gerichtlich bestellten Betreuer abgegeben werden. Minderjährige werden durch die Eltern oder aber einem Ergänzungspfleger
oder Vormund vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Nachlassgericht ist zuständig für die Erteilung von Erbscheinen sowohl aufgrund gesetzlicher als auch testamentarischer Erbfolge.
Örtlich zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem der Verstorbene zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen kann grundsätzlich bei jedem Amtsgericht im Wege der Rechtshilfe erfolgen. Jeder Erbe ist berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Es ist ausreichend, wenn einer von mehreren Miterben den Antrag stellt.
Bei den Bremischen Amtsgerichten ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Antragsteller können sich ebenfalls an einen Notar wenden.
Neben dem Antrag ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über bestimmte im Gesetz vorgesehene Angaben erforderlich, die vom Gericht oder von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden muss. Sofern der Antrag und die Versicherung an Eides statt durch ein Gericht beurkundet werden sollen, ist das persönliche Erscheinen mindestens eines Erben am Gericht erforderlich. Sollte aufgrund körperlicher Einschränkungen die Beurkundung im Haus/der Wohnung eines Erben erforderlich sein, kann diese ausschließlich von einem Notar vorgenommen werden.
Beim Gericht oder in einem Notariat erhalten Sie Auskunft darüber, welche Urkunden Sie beizubringen haben und welche Erklärungen Sie gegebenenfalls noch abgeben müssen.
Nach Prüfung des Antrages und schriftlicher Anhörung ggfs. weiterer Beteiligter kann der Erbschein erteilt werden.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.06.2024