Alleinerbschein

    Nachlass - Beantragung eines Erbscheins

    Der Erbnachweis kann durch einen Erbschein geführt werden, der auf Antrag durch das Nachlassgericht erteilt wird.

    Der Antrag bedarf der Beurkundung durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht.

    Beschreibung

    Haben Sie die Erbschaft angenommen, werden Sie zum Nachweis Ihres Erbrechts oft einen Erbschein benötigen. Der Erbschein ist ein Zeugnis über die Erbenstellung.

    Online-Dienst

    Online-Terminanfrage

    ID: S100003_S1000030001321584

    Beschreibung

    Beurkundungen finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Sofern Sie noch keinen Termin haben, beantragen Sie diesen bitte per Online-Terminanfrage.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Bremen-Blumenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Christians-Straße 67

    28779 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Bremen

    Beschreibung

    Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)

    Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostertorstraße 25-31

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beantragung eines Erbscheins -weitere Unterlagen -

      Identitätsnachweis und Urkunden

      Bei der Terminsabsprache erhalten Sie Auskunft darüber, welche Urkunden Sie beizubringen haben.

      Alle Urkunden sind im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift vorzulegen. Einfache Kopien sind nicht ausreichend. Zur Beglaubigung einer Abschrift von Personenstandsurkunden sind nur Notare oder das die Urkunde ausstellende Standesamt ermächtigt.

      Im Verfahren gilt der Beibringungsgrundsatz. Das heißt, dass die Urkunden durch den Antragsteller zu beschaffen sind. Das Gericht übernimmt diese Aufgabe nicht!

      Auf jeden Fall ist die Identität des Antragstellers im Termin durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Dazu ist eine gerichtlich oder notariell beurkundete Erbscheinsverhandlung erforderlich, in der bestimmte Erklärungen abgegeben und an Eides statt zu versichern sind.

    Die für die Erlangung eines Erbscheins erforderliche eidesstattliche Versicherung kann nur vom Erben abgegeben werden. Ist der Erbe hierzu, aufgrund von zum Beispiel einer Krankheit nicht mehr in der Lage, kann die eidesstattliche Versicherung ausschließlich von einem gerichtlich bestellten Betreuer abgegeben werden. Minderjährige werden durch die Eltern oder aber einem Ergänzungspfleger
    oder Vormund vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Nachlassgericht ist zuständig für die Erteilung von Erbscheinen sowohl aufgrund gesetzlicher als auch testamentarischer Erbfolge.

    Örtlich zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem der Verstorbene zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte.

    Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen kann grundsätzlich bei jedem Amtsgericht im Wege der Rechtshilfe erfolgen. Jeder Erbe ist berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Es ist ausreichend, wenn einer von mehreren Miterben den Antrag stellt.

    Bei den Bremischen Amtsgerichten ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Antragsteller können sich ebenfalls an einen Notar wenden.

    Neben dem Antrag ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über bestimmte im Gesetz vorgesehene Angaben erforderlich, die vom Gericht oder von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden muss. Sofern der Antrag und die Versicherung an Eides statt durch ein Gericht beurkundet werden sollen, ist das persönliche Erscheinen mindestens eines Erben am Gericht erforderlich. Sollte aufgrund körperlicher Einschränkungen die Beurkundung im Haus/der Wohnung eines Erben erforderlich sein, kann diese ausschließlich von einem Notar vorgenommen werden.

    Beim Gericht oder in einem Notariat erhalten Sie Auskunft darüber, welche Urkunden Sie beizubringen haben und welche Erklärungen Sie gegebenenfalls noch abgeben müssen.

     Nach Prüfung des Antrages und schriftlicher Anhörung ggfs. weiterer Beteiligter kann der Erbschein erteilt werden.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Kosten

    Für die Beurkundung des Erbscheinsantrages und die Erteilung des Erbscheins werden Gebühren fällig. In der Höhe richten sich diese Gebühren nach dem Nachlasswert. Es werden zwei Gebühren erhoben: 1. Für die Beurkundung der erforderlichen eidesstattlichen Versicherung (Notar oder Gericht) 2. Für die Erteilung des Erbscheins (Gericht) Gebühren des Notars werden nach dem gleichen Gesetz erhoben. Dieser rechnet noch die Umsatzsteuer und ggf. Auslagen ab.

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English