Familie - Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig
erscheint.
Beschreibung
Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn
- Beteiligte/r ist nach ihren/seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht/nur zum Teil in der Lage die Kosten der Prozessführung aufzubringen oder kann nur Raten zahlen,
- auf Antrag
- die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet
- die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung erscheint nicht mutwillig.
Mutwilligkeit: wenn eine Partei, die keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Bremerhaven
Beschreibung
Postanschrift: Postfach 21 01 40 27522 Bremerhaven Haltestelle aus Norden kommend: "Krüselstraße" 502, 505, 506, 508 Haltestelle aus Süden kommend: "Alte Kirche" Linien: 502, 505, 506, 508 und CL
Leitung: Stefanie Wulff, Präsidentin des Amtsgerichts
Presseinformationen: Susanne König, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Tel. 0471/596-13653
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 16:00; Di,Do 08:00 - 12:00 Öffnungszeiten des Nachlassgerichts an den weiteren Werktagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Internet
Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amtsgericht Bremen
Beschreibung
Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)
Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Belegkopien
Belegkopien zu sämtlichen Ein- und Ausnahmen, ggs. Versicherung an Eides Statt
Formulare
- Familien - VerfahrenskostenhilfeVerfahrenskostenhilfeantrag
Voraussetzungen
- Formloser Antrag
- Vollständige Beauskunftung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mittels Verfahrenskostenhilfeformular
- Beifügung von Belegkopien zu sämtlichen Ein- und Ausgaben, ggfs. Versicherungen an Eides statt.
Versicherung der Wahrheit und Vollständigkeit.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung (formlos, schriftlich)
2. Bewilligung durch Beschluss entweder
- mit monatlicher Ratenzahlung oder
- ohne Ratenzahlung
(abhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Lage des/der Antragstellers/in).
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Antrag genügt in Schriftform
Ausfüllhinweis: http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/Erkl%E4rung%20%FCber%20die%20pers%F6nlichen%20und%20wirtschaftlichen%20Verh%E4ltnisse.pdf (/sixcms/media.php/5/Erkl%E4rung%20%FCber%20die%20pers%F6nlichen%20und%20wirtschaftlichen%20Verh%E4ltnisse.pdf)
Unvollständige und unrichtige Angaben können die Aufhebung der Bewilligung und die Strafverfolgung nach sich ziehen.
Es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
Der/die Antragsteller/in muss:
- wesentliche Verbesserungen seiner/ihrer wirtschaftlichen Lage und/oder
- eine Änderung seiner/ihrer Anschrift
unaufgefordert und unverzüglich dem Gericht gegenüber anzeigen:
- während des Verfahrens sowie
- binnen 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens
Andernfalls wird die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aufgehoben und die Gesamtkosten müssen gezahlt werden.
Die Verfahrenskostenhilfebewilligung bezieht sich NUR auf die eigenen Kosten. Kosten der Gegenseite werden nicht von der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe erfasst (§ 123 ZPO). D. h.: Wenn der Verfahrenskostenhilfeberechtigte im Verfahren unterliegt (ihm Kosten auferlegt werden), muss er die Kosten der Gegenseite tragen.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.08.2024