Kraftfahrzeug anmelden / Bremerhaven

    Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein. 

    Beschreibung

    Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. Ein amtliches Kennzeichen wird zugeteilt, die Zulassungsbescheinigung ausgefertigt sowie die Kennzeichenschilder abgestempelt.

    Online-Dienst

    Online-Terminbuchung in den Bürgerbüros in Bremerhaven

    ID: S100003_S1000030000255285

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Zulassung auf Firmen

      zusätzlich:
      - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
      - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters

      Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit

      • EG-Typgenehmigung
      • Nationaler Typgenehmigung

      entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

      Bei Wiederzulassung wird der letzte Bericht benötigt.

    • Ergänzung

      Bei einem bereits zugelassenen (auch abgemeldeten) Fahrzeug ist die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
      Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Eine Klärung der Zahlungsrückstände ist nur beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5 möglich.
    • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
      Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Die Höhe der Steuerrückstände erfahren Sie beim Zollamt Bremerhaven, Telefon 0471 9842-0.
    • schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Anmeldung nur am Hauptwohnsitz des Halters

    Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
    • Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann Reservierung, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
    • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
    • Zulassungen von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung sowie von Fahrzeug zwecks Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens werden nur beim Bürgerbüro Nord bearbeitet.
    • Änderungen der Schadstoffklassen sind nur beim Bürgerbüro Nord möglich.
    • Erstausstellung für deutsche Kennzeichen nach der Umschreibung von ausländischen Papieren sind nur im Bürgerbüro Nord möglich.

    Wichtig:

    Vereinbaren Sie online einen Termin (https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/termin-vereinbaren.31880.html) im Bürgerbüro Nord oder im Bürgerbüro Mitte. Überprüfen Sie schnell und einfach, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist. Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit allen Angaben. Wir weisen darauf hin, dass in den Bürgerbüros nur eine eingeschränkte Anzahl von Tagesterminen für Spontankunden zur Verfügung steht und empfehlen daher die Vorab-Terminbuchung, da die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bürgerbüros grundsätzlich planbar ist. Mit Termin entstehen Ihnen in der Regel kaum Wartezeiten.

    Wenn Sie dennoch ohne Termin kommen möchten, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihr Anliegen ggf. am selben Tag nicht erledigen können, da die Anzahl der Tagestermine ausgebucht ist.

    Info-Telefone der Bürgerbüros (Bürgertelefon Bremerhaven): 0471 590-3470 und 0471 590-3480

    Hinweis:
    Der Händlerschalter befindet sich beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5.
    Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten, sondern bei den Schilderherstellern zu entrichten

    Kosten

    anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichen etc.) möglich.: Gebühr 32.6 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1.7.2010 gelten folgenden Änderungen:

    • Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist neben der Entrichtung der Kfz-Steuer (Barzahlung, EC-Karte, Einzugsermächtigung) für den ersten Entrichtungszeitraum ab Zulassung (in der Regel 1 Jahr) eine schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer für die folgenden Besteuerungszeiträume erforderlich. Selbst wenn die erstmalige Steuerentrichtung in bar oder per EC-Karte erfolgt, denken Sie bitte an die Vorlage der Einzugsermächtigung für die Folgejahre. Eine für die Erstversteuerung erteilte Einzugsermächtigung umfasst die Einzugsermächtigung für die Folgejahre.
    • Seit dem 1. Juli 2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen der Kfz-Steuerpflicht. Die Kfz-Steuer ist bei Zulassung für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten (Barzahlung, EC-Karte, Steuereinzugsermächtigung). Der Mindestbesteuerungszeitraum beträgt einen Monat.

    Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regeln die Paragraphen 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

    • Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung:
      - Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das Hauptzollamt prüft, ob Sie von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Daher wird bei der Antragstellung von Ihnen die Einzugsermächtigung benötigt. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen.
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
      - Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
      Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.

    Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbriefs) notwendig, so ist das Fahrzeug grundsätzlich von der Zulassungsbehörde durch Vorführung des Fahrzeugs zu identifizieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English