Begleitende Hilfen im Arbeitsleben beantragen
Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Beschreibung
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.
Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen:
- für technische Arbeitshilfen
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
- in besonderen Lebenslagen
- Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt -
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - steht als Dienstleistungseinrichtung Arbeitgebenden und schwerbehinderten Arbeitnehmenden zur Seite. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, sie - wenn notwendig - so behindungsgerecht wie möglich zu gestalten und sie dauerhaft zu erhalten. Wir beraten Arbeitgebende, schwerbehinderte Beschäftigte und das betriebliche Integrationsteam, unterstützen durch technische und andere Hilfen und beauftragen gegebenenfalls den Integrationsfachdienst. Dafür nutzen wir die von Arbeitgebenden erbrachte Ausgleichsabgabe. Um Arbeitsplätze zu erhalten, wirken wir bei Präventionsmaßnahmen mit und achten auf die Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Regelmäßig bieten wir vielfältige Informationsveranstaltungen zum Thema "Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Verwaltungen" an. Die kostenlosen Kurse richten sich an Arbeitgebende, an das betriebliche Integrationsteam nach dem SGB IX (Beauftrage der Arbeitgebenden, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen), an Personalsachbearbeitungen, Vorgesetzte, Betriebsärzt:innen, schwerbehinderte und andere interessierte Menschen. Das Fortbildungsprogramm und weitere Broschüren zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf der Seite des Integrationsamtes unter https://www.avib.bremen.de/integrationsamt-12286. Die Grundlage für die Erfüllung unserer Aufgaben ist das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
- Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid
- Gegebenenfalls Kostenvoranschläge (insgesamt 3 Vergleichsangebote ab einem Preis von 5.000 Euro)
Voraussetzungen
- Sie sind schwerbehinderte/r Arbeitnehmer:in Beamt:in oder Selbstständige/r und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden
oder
- Sie sind Arbeitgeber:in und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen
oder
- Bieten als Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen.
- Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.
Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine gewährte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.
Träger von Integrationsfachdiensten: Die zuständige Stelle schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.
Inklusionsbetriebe: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Inklusionsbetrieben in Bremen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.
Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Die zuständige Stelle entwickelt halbjährlich ein Schulungsprogramm mit Schulungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträger:innen melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.04.2024