Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt haben und als Merkzeichen eine erhebliche Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) und/oder Gehörlosigkeit (Gl) anerkannt haben, können ein Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bekommen. Das Merkzeichen "B" kann im Erst-, bzw. Neufeststellungsantrag mit beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sofern die Merkzeichen G, aG und/oder Gl anerkannt sind, ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenpflichtig.

    Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos.

    Bei Bezug von folgenden Leistungen ist das Beiblatt mit Wertmarke ebenfalls kostenlos:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III des zwölften Sozialgetzbuches (SGB XII) 
    • Grundsicherung nach Kapitel IV des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) 
    • Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) 

    Der Bezug der genannten Leistungen ist durch einen aktuellen Bescheid der leistenden Stelle nachzuweisen.

    Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung!

    Verfahrensablauf

    Für das kostenpflichtige Beiblatt wird dem Antragsteller automatisch ein Zahlschein zugesandt.

    Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos und kann sowohl schriftlich wie auch telefonisch beim Amt für Versorgung und Integration beantragt werden. Nach erstmaliger Ausstellung wird das Beiblatt in den Folgejahren automatisch versandt. Es bedarf keiner weiteren Beantragung!

    Bei Bezug von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III oder Grundsicherung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) oder Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) ist das Beiblatt ebenfalls kostenlos. Bitte senden Sie einen aktuellen Bescheid der genannten Leistungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen. Das Beiblatt ist jedes Mal (möglichst 4 Wochen vor Ablauf) neu zu beantragen.

     

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 3 Wochen vom Tag der Einzahlung bei der Bank bis zur Versendung des Beiblattes

    Kosten

    Sofern die Merkzeichen H und/oder Bl anerkannt sind, ist das Beiblatt kostenlos. Das Beiblatt kann auch aus anderen Gründen kostenlos ausgestellt werden. Siehe hierzu "Voraussetzungen". Kinder unter 6 Jahre fahren in der Regel kostenlos.

    Beiblatt mit Wertmarke für 6 Monate: Gebühr 46.0 EUR

    Beiblatt mit Wertmarke für 12 Monate: Gebühr 91.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kostenlosen Beiblätter sind grundsätzlich 12 Monate gültig.

    Bei Anerkennung der Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erfolgt kurz vor Ablauf der Gültigkeit ein automatischer Versand an den Bürger.

    Das kostenlose Beiblatt muss aufgrund von Grundsicherung möglichst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides ist zwingend erforderlich. Eine Erinnerung erfolgt nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English