Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr.
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt haben und als Merkzeichen eine erhebliche Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) und/oder Gehörlosigkeit (Gl) anerkannt haben, können ein Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bekommen. Das Merkzeichen "B" kann im Erst-, bzw. Neufeststellungsantrag mit beantragt werden.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sofern die Merkzeichen G, aG und/oder Gl anerkannt sind, ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenpflichtig.
Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos.
Bei Bezug von folgenden Leistungen ist das Beiblatt mit Wertmarke ebenfalls kostenlos:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III des zwölften Sozialgetzbuches (SGB XII)
- Grundsicherung nach Kapitel IV des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
- Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
Der Bezug der genannten Leistungen ist durch einen aktuellen Bescheid der leistenden Stelle nachzuweisen.
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung!
Verfahrensablauf
Für das kostenpflichtige Beiblatt wird dem Antragsteller automatisch ein Zahlschein zugesandt.
Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos und kann sowohl schriftlich wie auch telefonisch beim Amt für Versorgung und Integration beantragt werden. Nach erstmaliger Ausstellung wird das Beiblatt in den Folgejahren automatisch versandt. Es bedarf keiner weiteren Beantragung!
Bei Bezug von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III oder Grundsicherung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) oder Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) ist das Beiblatt ebenfalls kostenlos. Bitte senden Sie einen aktuellen Bescheid der genannten Leistungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen. Das Beiblatt ist jedes Mal (möglichst 4 Wochen vor Ablauf) neu zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Beiblatt mit Wertmarke für 6 Monate: Gebühr 46.0 EUR
Beiblatt mit Wertmarke für 12 Monate: Gebühr 91.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die kostenlosen Beiblätter sind grundsätzlich 12 Monate gültig.
Bei Anerkennung der Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erfolgt kurz vor Ablauf der Gültigkeit ein automatischer Versand an den Bürger.
Das kostenlose Beiblatt muss aufgrund von Grundsicherung möglichst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides ist zwingend erforderlich. Eine Erinnerung erfolgt nicht.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024