Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Bestattungsgeld wird beim Tod eines Kriegsopfers (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) gewährt.
Beschreibung
Bestattungsgeld ist ein Zuschuss für die Kosten der Beerdigung. Normalerweise bekommt das Geld derjenige, der die Beerdigung bezahlt hat, oder ein Mitbewohner des Verstorbenen (zum Beispiel der Ehegatte oder Kinder).
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:
- beschädigte Soldaten
- Witwen und Waisen der Gefallenen
- Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung
Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf
Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven
Verfahrensablauf
Es muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Bescheid, in dem der Betrag und der Empfänger angegeben wird.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024