Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung

    Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Bestattungsgeld wird beim Tod eines Kriegsopfers (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) gewährt.

    Beschreibung

    Bestattungsgeld ist ein Zuschuss für die Kosten der Beerdigung. Normalerweise bekommt das Geld derjenige, der die Beerdigung bezahlt hat, oder ein Mitbewohner des Verstorbenen (zum Beispiel der Ehegatte oder Kinder).

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

    • beschädigte Soldaten
    • Witwen und Waisen der Gefallenen
    • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

    Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

    Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

    Verfahrensablauf

    Es muss ein Antrag gestellt werden. Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Bescheid, in dem der Betrag und der Empfänger angegeben wird.

    Fristen

    Der Antrag muss binnen 4 Jahren nach dem Todesfall gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 bis 2 Monate. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Kosten entstehen keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English