Fundsachen ersteigern
Das Ordnungsamt versteigert regelmäßig Fundsachen.
Beschreibung
Interessiert sich weder Eigentümerin oder Eigentümer noch Finderin oder Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadtgemeinde nach 6 Monaten das Eigentum und die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.
Die amtliche Bekanntmachung und die Veröffentlichung von Versteigerungsterminen erfolgt in der Tagespresse und unter der zuständigen Stelle.
Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.
Werden im Rahmen einer Versteigerung mögliche Eigentumsrechte an der Sache geltend gemacht, wird die Fundsache zur Klärung der Eigentumsverhältnisse aus der Versteigerung herausgenommen. Nach erfolgtem Eigentumsnachweis wird die Sache an die eigentumsberechtigte Person herausgegeben.
Alle anderen Fundsachen werden vernichtet oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 12 - Fundangelegenheiten
Beschreibung
Ihr persönliches Erscheinen im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten ist nur mit einem Termin möglich.
Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer +49 421 361 10080 unter den angegebenen Telefonzeiten oder per E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Gerne senden wir Ihnen Ihre verlorenen Gegenstände, die als Fundsachen bei uns abgegeben wurden, oder benötigte Versicherungsbestätigungen (Gebühr 6,00 Euro) per Post zu. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine Verlustmeldung aufzugeben unter:
https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/F04011000/app
Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt.
Sie können bei der Verlustmeldung auswählen, ob Sie per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden möchten.
Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, z. B. Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen ins Ordnungsamt - Fundangelegenheiten gelangen.
Wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten, dann benötigen Sie ebenfalls einen Termin. Alternativ können Sie auch bei jedem Polizeirevier in Bremen eine gefundene Sache abgeben.
Referatsleiter Herr Mildner
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 9 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 421 36110080(Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr: 9:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Bei einer Versteigerung werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- Innerhalb von 6 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung hat niemand Eigentumsansprüche geltend gemacht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wurden und in einem guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
- Sie haben dann die Möglichkeit, diese Wertgegenstände auf öffentlichen Versteigerungen zu erwerben. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau anschauen.
- Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung einen Wertgegenstand ersteigert, bezahlen Sie vor Ort und sind verpflichtet, den Wertgegenstand sofort mitzunehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2024
Stichwörter
Fundbüro