Fundsachen ersteigern

    Das Ordnungsamt versteigert regelmäßig Fundsachen. 

    Beschreibung

    Interessiert sich weder Eigentümerin oder Eigentümer noch Finderin oder Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadtgemeinde nach 6 Monaten das Eigentum und die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.

    Die amtliche Bekanntmachung und die Veröffentlichung von Versteigerungsterminen erfolgt in der Tagespresse und unter der zuständigen Stelle.

    Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.

    Werden im Rahmen einer Versteigerung mögliche Eigentumsrechte an der Sache geltend gemacht, wird die Fundsache zur Klärung der Eigentumsverhältnisse aus der Versteigerung herausgenommen. Nach erfolgtem Eigentumsnachweis wird die Sache an die eigentumsberechtigte Person herausgegeben.

    Alle anderen Fundsachen werden vernichtet oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt. 

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 12 - Fundangelegenheiten

    Beschreibung

    Ihr persönliches Erscheinen im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten ist nur mit einem Termin möglich. 

    Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer +49 421 361 10080 unter den angegebenen Telefonzeiten oder per E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

    Gerne senden wir Ihnen Ihre verlorenen Gegenstände, die als Fundsachen bei uns abgegeben wurden, oder benötigte Versicherungsbestätigungen (Gebühr 6,00 Euro) per Post zu. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine Verlustmeldung aufzugeben unter:

    https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/F04011000/app

    Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt.

    Sie können bei der Verlustmeldung auswählen, ob Sie per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden möchten.

    Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, z. B. Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.

    Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen ins Ordnungsamt - Fundangelegenheiten gelangen.

    Wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten, dann benötigen Sie ebenfalls einen Termin. Alternativ können Sie auch bei jedem Polizeirevier in Bremen eine gefundene Sache abgeben.

    Referatsleiter Herr Mildner

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 9 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 421 36110080(Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr: 9:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bei einer Versteigerung werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • Innerhalb von 6 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung hat niemand Eigentumsansprüche geltend gemacht. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wurden und in einem guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben. 
    • Sie haben dann die Möglichkeit, diese Wertgegenstände auf öffentlichen Versteigerungen zu erwerben. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau anschauen.
    • Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung einen Wertgegenstand ersteigert, bezahlen Sie vor Ort und sind verpflichtet, den Wertgegenstand sofort mitzunehmen.

    Fristen

    Versteigerung ist erst zulässig 6 Wochen nach Veröffentlichung der amtliche Bekanntmachung.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer der Versteigerung 2 bis 4 Stunden.

    Kosten

    Ersteigerte Gegenstände werden nach der Bezahlung mit Bargeld oder EC-Karte ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Fundbüro

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English