Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituation

    Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.

    Beschreibung

    • Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgt in Form einer Kurzzeitpflege gemäß § 20 SGB VIII. Kurzzeitpflege im Rahmen des § 20 Abs. 2 SGB VIII ist nur dann einzusetzen, wenn die vorrangig anzustrebende Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt nicht möglich ist, weil eine geeignete Pflegeperson zur Versorgung des Kindes über Tag und Nacht nicht zur Verfügung steht.
    • Sie soll gewährleisten, dass ein Kind auch in einer akuten familiären Notsituation in seinem ursprünglichen Lebensumfeld verbleiben kann und dort betreut und versorgt wird. Auf diese Weise bleibt das räumliche und soziale Umfeld erhalten.
    • Die Hilfe ist zu gewähren, solange die Möglichkeit besteht, dass sich die Familienverhältnisse wieder stabilisieren. So können die Eltern nach Überwindung der Notsituation wieder an das Familienleben anknüpfen.
    • Die Unterstützung wird entsprechend der jeweiligen Notsituation gemeinsam mit der Familie abgestimmt und geplant. Sie soll den Ausfall des Elternteils weitestgehend auffangen.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz

    Beschreibung

    Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfalzburger Straße 69 A

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste

    Beschreibung

    In den sechs Sozialzentren, im Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien sowie im neu gegründeten Fachdienst Teilhabe können Sie viele, für das Leben nötige Dienstleistungen beantragen, von Teilhabeleistungen über Elterngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Zugleich erhalten Sie in allen Lebenslagen, in denen Unterstützung gefragt und geboten ist, Beratung und Hilfen. Aber auch nach Bremen geflüchtete Menschen können bei uns Hilfen und Unterstützung beantragen.

    Als Jugendamt nimmt das Amt für Soziale Dienste auch hoheitliche Aufgaben, wie den Schutz von Kindern und die Mitwirkung in jugendgerichtlichen Verfahren, wahr und fördert die persönliche Entwicklung junger Menschen.

    Als Sozialamt unterstützt das Amt für Soziale Dienste Bürger:innen, die nicht voll erwerbstätig sein können. Unsere Fachkräfte beraten Erwachsene in besonderen sozialen Schwierigkeiten und ältere Menschen. Der Fachdienst Teilhabe unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, die hilfebedürftig sind.

    Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien unterstützt geflüchtete Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Berechtigte in der Zentralen Aufnahmestelle, Notunterkünften, Übergangswohnheimen und anderen Einrichtungen, sowie Kinder und Jugendliche, die allein ohne Sorgeberechtigte nach Bremen geflüchtet sind.

    Alle Mitarbeiter:innen des Amtes, der Sozialzentren und Fachdienste engagieren sich täglich, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, Sie zu unterstützen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    hat barrierefreien Zugang

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen kann auf die Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituation zurückgegriffen werden:

    • Der Elternteil, der ein Kind überwiegend betreut, fällt aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (beispielweise Entbindung, Kur oder Strafhaft) aus.
    • Der andere Elternteil kann die Betreuung des Kindes nicht wahrnehmen.
    • Andere Betreuungsformen wie Tagespflege oder Kindertagesstätten können den Betreuungsbedarf des Kindes während des Ausfalls des überwiegend betreuenden Elternteils nicht ausreichend auffangen.
    • Die Hilfe ist erforderlich, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
    • Mindestens ein Kind unter 14 Jahren lebt in dem von einer Notsituation betroffenen Haushalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterstützung bei Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen ist antragsgebunden. Das Amt für Soziale Dienste prüft zeitnah, ob und welche Hilfe geboten ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Antragstellerin/ Der Antragsteller wird schriftlich über die Gewährung oder die Ablehnung der Hilfe benachrichtigt. In Eilfällen ist mündlich zu entscheiden und die Entscheidung schriftlich zu bestätigen.

    Vorrangige Ansprüche auf Haushaltshilfe gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern

    Bei Kindern unter 12 Jahren sowie bei behinderten Kindern ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob vorrangige Ansprüche auf Haushaltshilfe gem. § 38 SGB V gegenüber einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger bestehen. In diesen Fällen liegt die Entscheidung über die Form der Leistungserbringung bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem jeweiligen Rentenversicherungsträger. Die Prüfung im Einzelfall erfolgt durch den Träger PiB-Pflegekinder in Bremen gGmbH, sofern die Leistungsberechtigten eine Entscheidung der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers nicht mehr herbeiführen können.

    Kosten

    Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben. In Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse werden das Kind und dessen Eltern zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Möglichkeiten der Verwandtenhilfe sollen bei der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen auch in Betracht gezogen werden. Helfen Verwandte, die mit dem Kind in einem Haushalt leben, bei der Betreuung aus, erhalten diese keine Entgelte oder Kostenerstattungen. Verwandten, die nicht mit dem Kind in einem Haushalt leben, können die nachgewiesenen Fahrtkosten und der nachgewiesene Verdienstausfall für die Zeit der Versorgung und Betreuung des Kindes erstattet werden.

    Wenn Hilfe durch Verwandte nicht oder nicht ausreichendem möglich ist, sollen bestehende Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe angeregt, genutzt und - wenn erforderlich - gefördert werden. Erfolgt hier die Betreuung und Versorgung des Kindes ehrenamtlich, gibt es eine so genannte Aufwandsentschädigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English