Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen
Bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten dürfen Sie erst durchführen, wenn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten am Flughafen, das Arbeiten mit Luftfracht oder das Führen eines Luftfahrzeugs als Pilot*in.
Beschreibung
Für Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist zentral die Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Luftsicherheitsbehörde Hamburg.
Zuständigkeit
- Frau Carolin TeschZuverlässigkeitsüberprüfungen
E-Mail: zup@swh.bremen.de
Telefon: +49 421 361 59472 - Herr Nils GernLuftsicherheit (Security) und Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach LuftSiG
E-Mail: zup@swh.bremen.de
Telefon: +49 421 361 97565
Ansprechpartner
Luftsicherheitsbehörde
Beschreibung
Zuständig für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz und dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 13:00
Kontakt
E-Mail: luftsicherheit@swh.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Senden Sie Ihren Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bitte an:
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Luftsicherheitsbehörde
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Wenn Sie einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen, wird die Überprüfung durchgeführt. Falls die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen wird und keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben, bekommen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie die sicherheitsrelevante Tätigkeit am Flughafen ausüben, mit Luftfracht arbeiten oder ein Luftfahrzeug als Pilot*in führen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie durch die Luftsicherheitsbehörde Hamburg.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.09.2024
Stichwörter
Sicherheitsüberprüfung