Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr Durchführung

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen

    Bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten dürfen Sie erst durchführen, wenn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten am Flughafen, das Arbeiten mit Luftfracht oder das Führen eines Luftfahrzeugs als Pilot*in.

    Beschreibung

    Für Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist zentral die Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg zuständig.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Luftsicherheitsbehörde Hamburg.

    Zuständigkeit

    • Frau Carolin TeschZuverlässigkeitsüberprüfungen
            E-Mail: zup@swh.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 59472
    • Herr Nils GernLuftsicherheit (Security) und Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach LuftSiG
            E-Mail: zup@swh.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 97565

    Ansprechpartner

    Luftsicherheitsbehörde

    Beschreibung

    Zuständig für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz und dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstrasse 37

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Senden Sie Ihren Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bitte an:

    Behörde für Wirtschaft und Innovation
    Luftsicherheitsbehörde
    Alter Steinweg 4
    20459 Hamburg

    Wenn Sie einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen, wird die Überprüfung durchgeführt. Falls die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen wird und keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben, bekommen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie die sicherheitsrelevante Tätigkeit am Flughafen ausüben, mit Luftfracht arbeiten oder ein Luftfahrzeug als Pilot*in führen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie durch die Luftsicherheitsbehörde Hamburg.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Sicherheitsüberprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English